Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten
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