Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik (Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2021-08-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:

Lehrberuf Betonfertigteiltechnik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Betonfertigteiltechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betonfertigteiltechniker bzw. Betonfertigteiltechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik über die in Abs. 2 und 3 festgelegten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1.

Betonherstellung

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik übernimmt vielfältige Aufgaben beim Herstellen und Prüfen von Betonmischungen und Beton für verschiedene Fertigteile. Dabei greift sie auf ihr breites Wissen über die Eigenschaften, die Anwendungsgebiete und die Rezeptur von Beton zurück. Im Rahmen der Arbeiten identifiziert die Fachkraft die Anforderungen an die Betondeckung und prüft vorgegebene Betonrezepturen auf deren technische Eignung für das fertiggestellte Betonteil. Außerdem führt sie Prüfungen an Betonmischungen und Betonproben durch, um beispielsweise den Luftporengehalt zu ermitteln. Die erhaltenen Ergebnisse kontrolliert die Fachkraft auf Plausibilität und dokumentiert sie nachvollziehbar.

2.

Betonfertigteilherstellung

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik beurteilt die erhaltenen Produktionspläne und technischen Zeichnungen. Dabei kontrolliert sie ob die Vorgaben bezüglich Einbauten und Bewehrungen den notwendigen Anforderungen, wie Montagefähigkeit oder der materiellen Eignung entsprechen. Allfällige Abweichungen oder inkorrekte Angaben stellt die Fachkraft fest, dokumentiert und kommuniziert sie.

Die Fachkraft wählt Materialien, wie Holz, Stahl und Kunststoff, anforderungsgerecht aus und stellt sie zeitgerecht für die Verarbeitung in Schalungen, Einbauten und Bewehrungen bereit. Zum Erzeugen einer betonierfertigen Schalung legt die Fachkraft eine geeignete manuelle und maschinelle Fertigungsmethode fest und stellt dabei auch lösbare und nicht lösbare Verbindungen her. Zudem bereitet sie bereits benutzte und wiederverwendbare Schalungen auf.

Mittels geeigneter Trennmittel gewährleistet die Fachkraft eine einwandfreie Trennung des gehärteten Betons von der Schalung. Den für die Arbeiten erforderlichen Beton baut sie unter Anwenden vorgeschriebener Verdichtungsmethoden, beispielsweise mittels eines Außen- oder Innenverdichters, ein. Die Fachkraft bearbeitet auftragskonform mit geeigneten Methoden, wie Glätten, Nivellieren und Besenstrich, die Oberfläche des eingebrachten Betons und verwendet dafür bei Bedarf geeignete Einlagen für eine strukturierte Oberfläche. Die Fachkraft schalt das ausgehärtete Betonfertigteil aus, hebt es ab und stellt es für den Transport bereit. Außerdem bedient und überwacht sie die Produktionsanlagen und unterstützt beim Rüsten, Beschicken und Warten.

Beim Ausführen der Arbeiten berücksichtigt sie die betrieblichen Vorgaben sowie facheinschlägige gesetzliche Bestimmungen und relevante Normen.

3.

Aufbereitung von Betonfertigteilen

Für die Endkontrolle und Nachbearbeitung prüft die Fachkraft am Betonfertigteil verschiedene Parameter, wie die Größe und die Oberflächenqualität. Sie identifiziert Schäden und Fehler und setzt nach betrieblichen Vorgaben entsprechende Maßnahmen, wie Bearbeiten leichter Oberflächenbeschädigungen oder Anpassung der Betonrezeptur. Zudem wendet die Fachkraft zum Versiegeln und Veredeln von Beton abrasive Verfahren, wie Schleifen und Polieren oder auftragende Verfahren, wie Ölen und Wachsen an.

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik lagert die Betonfertigteile nach betrieblichen Vorgaben, stellt sie zum Transport bereit und verlädt sie unter Berücksichtigung der Ladegutsicherung.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben, die die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern erfüllen kann, setzt sie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:

1.

Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betrieblicher Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Die Fachkraft agiert selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert die Fachkraft zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch unter Verwendung von Fachausdrücken und berücksichtigt die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben.

2.

Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt die Fachkraft wesentliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.

3.

Digitales Arbeiten

Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik nutzt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft für Betonfertigteiltechnik agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (zB Datenschutz-Grundverordnung).

Berufsbild

§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Die Fachkraft in der Betonfertigteiltechnik kann
1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
1.1.2 die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die betrieblichen Prozesse darstellen.
1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
1.2 Lehrbetrieb und Branche
Die Fachkraft kann
1.2.1 die Ziele und die Struktur des Lehrbetriebs erklären (zB Größenordnung, Tätigkeitsfeld).
1.2.2 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
1.2.3 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Fachkraft kann
1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
1.3.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
1.3.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten
Die Fachkraft kann
1.4.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
1.4.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
1.4.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
1.4.5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
1.4.6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung
Die Fachkraft kann
1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
1.5.3 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
1.5.4 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
1.5.5 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
1.5.6 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation und Kundenorientierung
Die Fachkraft kann
1.6.1 mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten/Lieferantinnen) kommunizieren, zB unter Verwendung von Fachausdrücken und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
1.6.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
1.6.3 die Kundenorientierung (insbesondere interne Kunden und Kundinnen) bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement
Die Fachkraft kann
2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
2.1.2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
2.1.3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Fachkraft kann
2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
2.2.2 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
2.2.3 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmer/innenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
2.2.4 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
2.2.5 sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
2.2.6 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Heben und Tragen) anwenden.
2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
Die Fachkraft kann
2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
2.3.2 die gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
2.3.3 Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)
3.1 Datensicherheit und Datenschutz
Die Fachkraft kann
3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
3.1.2 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB bei der Arbeit mit betriebsspezifischen Maschinen und Geräten).
3.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
3.2 Software und weitere digitale Anwendungen
Die Fachkraft kann
3.2.1 unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Kommunikation, Datenbanken, CNC, SPS.
3.2.2 mit betrieblichen Datenbanken, zB für Betonrezepturen, arbeiten (zB Daten filtern, auslesen).
3.2.3 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
3.2.4 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
3.2.5 Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
3.3 Digitale Kommunikation
Die Fachkraft kann
3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
3.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen
Die Fachkraft kann
3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
3.4.4 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.

(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:

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