Änderungshistorie
Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwands- und Erschwerniszulage (Betriebssonderzulage) für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Betriebssonderzulagen-Verordnung 2021 – BSZ 2021)
1 Version
· 2021-07-01 — 2022-06-30 (aufgehoben)
2022-06-30
Aufhebung
2021-06-30
Betriebssonderzulagen-Verordnung 2021
Originalfassung
Text zu diesem Datum