Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend die Festlegung des Zeitraums für Freistellungen nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.