Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der 7. Jänner 2022 für schulfrei erklärt (Schulfreierklärungsverordnung 2022) wird
Tritt mit Ende des Schuljahres 2021/2022 außer Kraft (vgl. § 2).
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 44 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 und des § 2 Abs. 7 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, jeweils zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/2021, wird verordnet:
Tritt mit Ende des Schuljahres 2021/2022 außer Kraft (vgl. § 2).
„Schulfreierklärung
§ 1. Der 7. Jänner 2022 ist schulfrei.
In- und außer Kraft treten
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit dem Ende des Schuljahres 2021/22 außer Kraft.“
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