Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-10-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projekt Heizungstechnik

– die Architektur einer Heizungsanlage darstellen;

– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren und hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik

– die Architektur für Lüftungs- und Klimaanlagen darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projekt Heizungstechnik:

Einführung in die Projektierung.

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:

Einführung in die Projektierung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projekt Heizungstechnik

– Heizungsanlagen planen.

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik

– Luftverteilsysteme computerunterstützt erstellen und berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Projekt Heizungstechnik:

Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:

Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik

– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen dimensionieren und dazu eine Funktionsbeschreibung erstellen;

– Variantenuntersuchungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchführen.

Bereich Projekt Sanitärtechnik

– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen wiedergeben;

– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren, Variantenuntersuchungen hinsichtlich ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:

Branchensoftware: Einführung, Programmarchitektur, Anwendung

Bereich Projekt Sanitärtechnik:

Branchensoftware: Einführung, Programmarchitektur, Anwendung; Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik

– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen planen.

Bereich Projekt Sanitärtechnik

– Wasserversorgungs-, Abwasser- und Warmwassersysteme planen.

Lehrstoff:

Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik sowie Bereich Projekt Sanitärtechnik:

Interdisziplinäre Projektierung einer Anlage für Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik und Sanitärtechnik für eine komplexe Aufgabenstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Schnittstellen zu anderen Gewerken (Building Information Modeling).

HEIZUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wärmelehre

– die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes anwenden;

– U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen;

– die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.

Bereich Systeme

– die Systematik von Heizungsanlagen wiedergeben.

Bereich Wärmeverteilung

– die Elemente von Verteilsystemen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Wärmelehre:

Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad; Meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit; Wärmeübertragung, U-Wertberechnung; Heizlastberechnung.

Bereich Systeme:

Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.

Bereich Wärmeverteilung:

Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Systeme

– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände berechnen und auswählen.

Bereich Wärmeabgabe

– die Bauformen von Radiatoren und Heizkörper beschreiben und dimensionieren;

– die Eigenschaften von Flächenheizungssystemen erläutern und dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Systeme:

Sicherheitstechnische Ausrüstungsgegenstände den Heizungssystemen zuordnen und berechnen.

Bereich Wärmeabgabe:

Radiatoren und Heizkörper (Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung). Flächenheizungen (Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Strömungslehre

– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.

Bereich Wärmeverteilung

– hydraulische Systeme einteilen.

Bereich Wärmebereitstellung

– die Brennstoffe und deren Eigenschaften erläutern sowie eine Verbrennungsrechnung inklusive Taupunktsermittlung durchführen;

– den Verbrennungsvorgang und die Verbrennungsprodukte beschreiben;

– Energie- und Leistungsbilanzen an einer Feuerung analysieren sowie Wirkungs- und Nutzungsgrade ermitteln.

Lehrstoff:

Bereich Strömungslehre:

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik; Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.

Bereich Wärmeverteilung:

Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.

Bereich Wärmebereitstellung:

Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Strömungslehre

– Arten und Funktion von Heizungspumpen erläutern;

– Heizungssysteme hydraulisch dimensionieren.

Bereich Wärmeverteilung

– die Anforderungen an hydraulische Stellglieder und die hydraulischen Grundschaltungen beschreiben;

– hydraulische Grundschaltungen dimensionieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Strömungslehre:

Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen (Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen).

Bereich Wärmeverteilung:

Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Systeme

– die Anlagenkomponenten und deren Funktion erläutern;

– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen.

Bereich Wärmebereitstellung

– die Anforderungen und Bauarten von Warmwasserkesseln und Wärmetauschern ermitteln;

– Abgasanlagen auswählen und dimensionieren.

Bereich Wärmeabgabe

– ein Leistungsverzeichnis erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Systeme:

Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen, Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.

Bereich Wärmebereitstellung:

Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.

Bereich Wärmeabgabe:

Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wärmeverteilung

– hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und beurteilen.

Bereich Gasversorgung

– die technischen Brenngase und deren Kennwerte nennen;

– Gasleitungen dimensionieren;

– die Komponenten einer Gasfeuerungsanlage nennen.

Lehrstoff:

Bereich Wärmeverteilung:

Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.

Bereich Gasversorgung:

Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.

LÜFTUNGS- UND KLIMATECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– die Parameter der inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes erläutern.

Bereich Systeme

– die grundlegenden Normen im Bereich der thermischen Behaglichkeit und Luftqualität anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen, Berechnung der Luftmengen.

Bereich Systeme:

Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln;

– die thermischen Luftbehandlungen berechnen.

Bereich Systeme

– die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen erläutern.

Bereich Luftauslässe

– die gängigen Luftauslässe dem entsprechenden Anwendungsfall zuordnen.

Bereich Sicherheitssysteme

– die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Kühllastberechnung, Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung), Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand.

Bereich Systeme:

Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.

Bereich Luftauslässe:

Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.

Bereich Sicherheitssysteme:

Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– die Wärmerückgewinnungssysteme berechnen.

Bereich Lüftungsgeräte

– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale erklären.

Bereich Luftverteilung

– die Elemente und Bauarten der Luftverteilung erklären;

– Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen.

Bereich Sicherheitssysteme

– Brandschutzklappen bemessen.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Thermodynamik der feuchten Luft (Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl).

Bereich Lüftungsgeräte:

Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Wärmerückgewinnung, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).

Bereich Luftverteilung:

Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge, Brandschutzelemente, Gitter.

Bereich Sicherheitssysteme:

Brandschutzklappen, Brandentrauchung, Überdruckbelüftung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl ermitteln.

Bereich Systeme

– die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen.

Bereich Lüftungsgeräte

– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale erläutern.

Bereich Luftauslässe

– Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft-Anlagen); Berechnung von Anlagensystemen (Wasser-Luft-Anlagen, Stille Kühlung, Raumklimageräte).

Bereich Systeme:

Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen), Entwurf von Anlagensystemen (Stille Kühlung, Raumklimageräte).

Bereich Lüftungsgeräte:

Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).

Bereich Luftauslässe:

Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme berechnen.

Bereich Systeme

– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme anhand der Aufgabenstellung entwerfen.

Bereich Lüftungsgeräte

– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen und eine Klimazentrale dimensionieren.

Bereich Luftauslässe

– die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Berechnung von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung.

Bereich Systeme:

Entwurf von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung.

Bereich Lüftungsgeräte:

Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten.

Bereich Luftauslässe:

Entwurf eines Raumströmungskonzeptes.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Berechnung

– Investitions- und Betriebskosten ermitteln.

Bereich Systeme

– den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.

Bereich Lüftungsgeräte

– eine Funktionsbeschreibung erstellen.

Bereich Luftverteilung

– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.

Lehrstoff:

Bereich Berechnung:

Berechnung von Anlagensystemen – VRV-Systeme, Anlagenkonzeption und Garantiewerte, Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.

Bereich Systeme:

Entwurf von Anlagensystemen – VRV-Systeme.

Bereich Lüftungsgeräte:

Erstellung einer Funktionsbeschreibung.

Bereich Luftverteilung:

Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.

KÄLTETECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermodynamik

– die Vergleichsprozesse und Zustandsänderungen berechnen.

Bereich Bauelemente

– die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz, Kreisprozesse, Realprozess.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kälteanlagen

– die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung erläutern;

– die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen.

Bereich Bauelemente

– Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Kälteanlagen:

Bezeichnung, Auswahlkriterien, Gesetze, Verordnungen, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften, Toxizität von Kältemitteln; Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.

Bereich Bauelemente:

Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen. Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger-, Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermodynamik

– den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln;

– einen Realprozess bewerten.

Bereich Kälteanlagen

– Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren;

– Kälteanlagen planen.

Bereich Bauelemente

– Bauelemente dimensionieren.

Bereich Kälteverteilung

– die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken wiedergeben;

– Kaltwassernetze bemessen;

– Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.

Bereich Kälteanlagen:

Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.

Bereich Bauelemente:

Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware.

Bereich Kälteverteilung:

Rohrleitungen, Kühlgeräte, Speicher, Kühlturm. Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung für direkte und indirekte Systeme, Pumpenauslegung, Dämmung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermodynamik

– einen Wärmepumpen-Realprozess bewerten.

Bereich Wärmepumpe

– die Wärmequellen und ihre Eigenschaften darstellen;

– eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;

– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;

– Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.

Bereich Wärmepumpe:

Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.

SANITÄRTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasseraufbereitung

– die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren wiedergeben.

Bereich Wasserversorgung

– die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser anwenden.

Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen

– die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Wasseraufbereitung:

Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse.

Bereich Wasserversorgung:

Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.

Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:

Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasserversorgung

– die hydraulischen Grundlagen der Trinkwasserversorgung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Wasserversorgung:

Grundlagen für die Wasserversorgung; Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen; Planungs-, Ausführungs- und Betriebsrichtlinien für Trinkwasserinstallationen. Hydraulische Grundlagen der Trinkwasserversorgung, Hauswasseranschluss.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasserversorgung

– Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen und Rohrleitungssysteme dimensionieren.

Bereich Abwasserentsorgung

– die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Wasserversorgung:

Berechnung der Rohrinnendurchmesser, Wasserzähleranlage.

Bereich Abwasserentsorgung:

Entwässerungsanlagen in Objekten (Systeme, Ausführungsrichtlinien).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Abwasserentsorgung

– die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;

– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.

Bereich Warmwasserversorgung

– die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme wiedergeben;

– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Abwasserentsorgung:

Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen. Entwässerungsanlagen in Objekten (Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen).

Bereich Warmwasserversorgung:

Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme. Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen. Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasserversorgung

– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren.

Bereich Warmwasserversorgung

– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen;

– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Wasserversorgung:

Pumpen in der Sanitärtechnik. Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer. Regenwassernutzung.

Bereich Warmwasserversorgung:

Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasseraufbereitung

– Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen;

– die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.

Bereich Wasserversorgung

– die Komponenten der öffentlichen Wasserversorgung wiedergeben.

Bereich Abwasserentsorgung

– die Komponenten der öffentlichen Wasserentsorgung wiedergeben.

Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen

– die relevanten Brandschutzanlagen wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Wasseraufbereitung:

Schutz des Trinkwassers. Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser. Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Bereich Wasserversorgung:

Öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.

Bereich Abwasserentsorgung:

Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).

Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:

Feuerlöscheinrichtungen in Objekten (Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen).

ENERGIE- UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauökologie

– die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz nennen und Berechnungsmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauökologie:

Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle, Bauordnungen und Bautechnikverordnungen, U-Wertermittlung, Oberflächentemperaturen und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffusion.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik und Bauökologie

– thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen und Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik und Bauökologie:

Behaglichkeitskriterien, Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie-, Passivhaustechnik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energiewirtschaft

– die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten nennen;

– Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und für Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Energiewirtschaft:

Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes, Energiesituation national, europäisch und international, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Regenerative Energiesysteme

– regenerative Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete benennen;

– thermische Solaranlagen dimensionieren, den Einsatz von regenerativen Energiesystemen bewerten und regenerative Energiesysteme optimieren und integrieren.

Bereich Projektmanagement

– Projektarten unterscheiden;

– Projektmanagementaufgaben definieren und ausgewählte Projektmanagementmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Regenerative Energiesysteme:

Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik, Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.

Bereich Projektmanagement:

Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energiekennzahlen

– anerkannte Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte benennen;

– den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.

Bereich Wirtschaftlichkeitsberechnung

– Kostenrechnungssysteme zuordnen und Bezugs- und Absatzkalkulationen erstellen;

– Istkostenrechnung und Break-Even-Analyse durchführen;

– Statische und dynamische Investitionsrechnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Energiekennzahlen:

Energiekennzahlen, Grenzwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.

Bereich Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Kostenrechnung, Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung, Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energy Engineering

– Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen anwenden;

– Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten und ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Energy Engineering:

Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse- und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.

ELEKTRO-, REGELUNGS- UND LEITTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

– die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik: Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches und magnetisches Feld.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik

– die Grundgesetze der Wechselstrom- und Drehstromtechnik anwenden, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung). Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Installationstechnik

– die wichtigsten Komponenten und die Schutzmaßnamen einer elektrischen Gebäudeinstallation erklären und dimensionieren;

– elektrische Schaltpläne lesen und erstellen und elektrische Anlagen messen und beurteilen;

– Photovoltaikanlagen bemessen.

Bereich Aktorik

– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären, Stellantriebe auslegen und auswählen;

– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Installationstechnik:

Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften), Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz).

Photovoltaikanlagen, Brandmeldeanlagen.

Bereich Aktorik:

Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlregelung; Magnetventile, Schütze, Stellantriebe.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sensorik

– die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;

– die verschiedenen Sensoren je nach Einsatzgebiete richtig einsetzen.

Bereich Steuern und Regeln

– die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären;

– die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen;

– einfache speicherprogrammierbare Steuerungen entwickeln und programmieren.

Lehrstoff:

Bereich Sensorik:

Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.

Bereich Steuern und Regeln:

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuern und Regeln

– Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;

– Regelungen in der Gebäudetechnik parametrieren und realisieren.

Bereich Leittechnik

– die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären und Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Reglerarten und Parametrierung.

Bereich Leittechnik:

Gebäudeleittechnik und Bussysteme: Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können im

Laboratorium Planung und Projektierung

– einfache Projekte mit Branchensoftware planen;

– Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.

Laboratorium Heizungstechnik

– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;

– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;

– Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen;

– hydraulische Netze in Betrieb setzen;

– Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.

Laboratorium Lüftungs- und Klimatechnik

– Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;

– Ventilatorkennlinien aufnehmen;

– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;

– Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.

Laboratorium Kältetechnik

– Realprozesse messen und bewerten;

– einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;

– die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;

– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.

Laboratorium Sanitärtechnik

– eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;

– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;

– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen;

– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.

Laboratorium Energiemanagement

– U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;

– ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen;

– einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;

– Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.

Laboratorium Elektro-, Regelungs- und Leittechnik

– Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen benennen;

– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;

– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;

– einfache Steuerungen und Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;

– Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.

Laboratorium Building Information Modelling (BIM)

– Planungen mit Datenbrillen visualisieren.

Lehrstoff:

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Pflichtgegenständen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Gemäß Stundentafel I.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanik

– die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre in Form fachspezifischer Beispiele anwenden.

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

– die Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken anwenden;

– einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen;

– Baupläne lesen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik:

Ebene Kräftesysteme (Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung). Festigkeit von Werkstoffen (Elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle – dynamisch. Festigkeit und zulässige Spannung, einfache Spannungsberechnungen, Formänderung durch einfache Beanspruchungen).

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fertigungstechnik

– die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken benennen;

– Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik:

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung, Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik, Oberflächenbehandlung, Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanik

– statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen, die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.

Bereich Maschinenelemente

– die wichtigsten Maschinenelemente benennen;

– lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik:

Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.

Bereich Maschinenelemente:

Normungswesen; Rohrleitungsarmaturen und ausgewählte Bauteile der Gebäudetechnik. Toleranzen und Passungen; Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente. Achsen, Wellen; Lager; Mitnehmerverbindungen. Auswahl von Kupplungen und Getrieben.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel I.4.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– im jeweiligen Kompetenzbereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken benennen;

– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung wiedergeben und können diese in der Werkstätte beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (1. bis 4. Kompetenzmodul).

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Heizungstechnik

– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage erläutern;

– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;

– heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.

Bereich Sanitärtechnik

– die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik erläutern;

– Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen.

Bereich Fertigungstechnik

– Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;

– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Werkstätte Heizungstechnik:

Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeabgabesysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme von heizungstechnischen Anlagen, Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe.

Bereich Sanitärtechnik:

Werkstätte Sanitärtechnik:

Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.

Bereich Fertigungstechnik:

Werkstätte Fertigungstechnik:

Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von fachspezifischen Werkstoffen der Gebäudetechnik, Installations- und Befestigungstechniken.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Lüftungs- und Klimatechnik

– die Verfahren zur Herstellung von Bauteilen einer Lüftungsanlage erläutern;

– Form- und Bauteile für Lüftungsanlagen herstellen.

Bereich Kältetechnik

– einen Kältekreislauf aufbauen.

Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik

– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation erläutern;

– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:

Werkstätte Lüftungsbau:

Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungskomponenten.

Bereich Kältetechnik:

Werkstätte Kältetechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von kältetechnischen Anlagen.

Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:

Werkstätte Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:

Elektrische Schaltungen, Messen elektrischer Größen, regelungstechnische Grundlagen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Heizungstechnik

– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;

– heizungstechnische Anlagen in Betrieb setzen und protokollieren.

Bereich Lüftungs- und Klimatechnik

– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und protokollieren.

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).

Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:

Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme, Protokollierung).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kältetechnik

– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen;

– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und protokollieren.

Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik

– Installationen und Regelungen in Betrieb nehmen und überprüfen.

Lehrstoff:

Bereich Kältetechnik:

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).

Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Anlage 1.8

LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN

I.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 4 4 2 2 16 I
5. Wirtschaft und Recht3 - 2 2 2 2 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 - - - - 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 - - - - 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf4 - 9 9 6 6 30 I
2. Medientechnologie und angewandte Informatik4 - 2 2 3 3 10 I
3. Darstellung und Komposition4 - 4 4 4 4 16 II
4. Typographie4 - 3 3 3 3 12 II
5. Kommunikationsdesign4 - 2 2 2 2 8 II
6. Marketing und Werbung - 2 2 2 2 8 II
7. Kultur- und Designtheorie - 2 2 2 2 8 III
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 23 35 35 31 31 155
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - 2 - 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - - 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch - 2 2 - - 4 I
4. Politische Bildung - 2 2 - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - - 2 - 2 III
6. Darstellende Geometrie - 2 2 - - 4 I
7. Technische Dokumentation 2 - - - - 2 III
E. Förderunterricht5
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN

I.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 4 III/III
2. Wirtschaft und Recht3 2 2 2 2 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf4 12 12 9 9 42 I
2. Medientechnologie und angewandte Informatik4 5 5 6 6 22 I
3. Darstellung und Komposition4 4 4 4 4 16 II
4. Typographie4 3 3 3 3 12 II
5. Kommunikationsdesign4 4 4 2 2 12 II
6. Marketing und Werbung 2 2 2 2 8 II
7. Kultur- und Designtheorie 2 2 2 2 8 III
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 35 35 31 31 132
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - 2 - 2 I
2. Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik - - - 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 - - 4 I
4. Politische Bildung 2 2 - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - 2 - 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 - - 4 I
E. Förderunterricht5
Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN

I.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 - - 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 - - 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 - - 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 4 4 2 2 - - 16 I
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 2 2 2 2 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 - - - - - - 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 - - - - - - 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf4 - - - 6 6 6 6 24 I
2. Medientechnologie und angewandte Informatik4 - 2 2 3 3 6 6 22 I
3. Darstellung und Komposition4 - 3 3 - - - - 6 II
4. Typographie4 - - - 2 2 2 2 8 II
5. Kommunikationsdesign4 - 1 1 1 1 2 2 8 II
6. Marketing und Werbung - 2 2 - - 2 2 8 II
7. Kultur- und Designtheorie - 2 2 - - - - 4 III
Gesamtsemesterwochenstunden- zahl 23 19 19 21 21 20 20 143
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Semester pflich-
Förderunterricht tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik - - - 2 - - - 2 I
2. Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik - - - - 2 - - 2 I
3. Zweitsprache Deutsch - 2 2 - - - - 4 I
4. Politische Bildung 2 2 - - - - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - 2 - - - - 2 III
6. Darstellende Geometrie - 2 2 - - - - 4 I
7. Technische Dokumentation 2 - - - - - - 2 III
D. Förderunterricht5
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN

I.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 - - 4 III/III
2. Wirtschaft und Recht3 - - 2 2 2 2 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf4 3 3 9 9 6 6 36 I
2. Medientechnologie und angewandte Informatik4 6 6 5 5 6 6 34 I
3. Darstellung und Komposition4 3 3 - - - - 6 II
4. Typographie4 - - 2 2 2 2 8 II
5. Kommunikationsdesign4 2 2 2 2 2 2 12 II
6. Marketing und Werbung 2 2 - - 2 2 8 II
7. Kultur- und Designtheorie 2 2 - - - - 4 III
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 19 19 21 21 20 20 120
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik - - 2 - - - 2 I
2. Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik - - - 2 - - 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 - - - - 4 I
4. Politische Bildung 2 2 - - - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - 2 - - - 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 - - - - 4 I
D. Förderunterricht5
Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Grafik und Kommunikationsdesign können als Spezialistinnen und Spezialisten für visuelle Gestaltung und Kommunikation gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen.

Sie erwerben ein technisches und handwerkliches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln. Die Vermittlung eines fundierten Wissens um die Wirkung von Design befähigt sie bei der Planung, Beratung und Umsetzung integrierter Kommunikationsaufgaben selbständig tätig zu werden. Die Grundlage der Aufnahme bildet zudem eine künstlerisch-gestalterische Eignung.

Die Absolventinnen und Absolventen werden in Werbeagenturen, grafischen Agenturen, Agenturen für Public Relations, für Web- und Screendesign, für Marketing- und Kommunikationsdesign, Agenturen für multimediales Design, Unternehmen der Drucktechnik, Social Media Agenturen, Medienunternehmen wie zB Verlagen, Zeitungen, Fernsehanstalten, Unternehmen der Telekommunikationsbranche, Softwarehäusern, Medienunternehmen eingesetzt bzw. arbeiten als Artdirektorinnen und Artdirektoren, Grafik- und Mediendesignerinnen und Mediendesigner, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im privaten bzw. öffentlichen Sektor oder als Selbstständige bzw. freiberuflich Tätige. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung von Kommunikation mit sich bringt.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign im Besonderen:

– ein fundiertes theoretisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit, um Recherchen, Konzepte, Vorentwürfe, Entwürfe und Designs für komplexe Kommunikationsaufgaben in den Bereichen der Informationsgestaltung (Editorial Design und Publishing), der Schaffung von visuellen Identitäten für Firmen und Institutionen (Corporate Design) sowie die Kreation kommerziell-visueller Botschaften (Werbung) durch- und ausführen zu können. Zudem werden insbesondere die Bereiche Print-, Screen- und Informationsdesign, räumliche bzw. elektronische Leitsysteme, Ausstellungsdesign, Produktdesign und Packaging Design in die berufliche Ausbildung integriert;

– eine fundierte praxisorientierte Anwendungssicherheit auf allen Gebieten der visuellen Gestaltung hinsichtlich der dafür bedeutsamen technischen und handwerklichen Methoden, Materialien, technischen Abläufe und Fertigungsverfahren;

– eine gute Kenntnis praxisrelevanter Arbeitsabläufe, um Projekte organisieren und abwickeln zu können und diese kompetent bis zur tatsächlichen Fertigstellung zu begleiten, aber auch um flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes zu reagieren;

– ein umfassendes Verständnis um Kommunikationsaufgaben kontextuell zu verstehen, um dafür wirkungsvolle Konzepte zu entwickeln, Kunden in konzeptioneller Hinsicht zu beraten und Designentscheidungen sachlich richtig zu begründen;

– die Fähigkeit, sich beruflich in relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden bzw. Recherchen, Dokumentationen und Fachreferate zu erstellen und zu präsentieren.

Dabei reichen die Kompetenzen von Kenntnissen über die grundlegenden Funktionen typischer Kommunikationsaufgaben über ein Wissen um mediale Vermittlung, ästhetische Strömungen, Recherchetools im Aufgabenfeld, wirkungstechnische Gestaltungsprinzipien und -kontexte, kommunikative und technische Abläufe eines Projektes bis zur grafischen und technischen Anwendungssicherheit, um Vorentwürfe, Entwürfe, Präsentationen, Korrekturen, integrierte Designs, die technische Vorbereitung der Produktion bzw. von Prototypen und Produktionen selbstständig entwickeln zu können.

Fundierte berufsbezogene, wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen Grundlagen zu erwerben, um im Berufsumfeld wirtschaftlich selbstständig tätig zu werden bzw. die Planung und Kalkulation einschlägiger Projekte kompetent durchzuführen. Dabei kennen sie Verfahren umweltbewusster Produktion und können Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit und sozialen Verträglichkeit planen.

Die angewandten Kompetenzen beziehen sich dabei auf die Gestaltung analoger wie elektronischer Medien, berücksichtigen Besonderheiten des Print- und Screendesigns und beziehen die Gestaltung von realen wie medialen Räumen mit ein. Zudem verstehen die Absolventinnen und Absolventen ihre Arbeit professionell zu präsentieren, zu argumentieren und zu dokumentieren. Dabei entwickeln sie Sensibilität im Einsatz zeitgemäßer Technologien als Werkzeug zur Umsetzung im Wechselspiel von Machbarkeit und Sinnhaftigkeit.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Entwurf:

Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwurfsarbeiten eigenständig erarbeiten und in Bezug auf wirtschaftliche, mediale und soziokulturelle Kontexte sinnvoll umsetzen.

Sie können die unterschiedlichen Herangehensweisen an Entwurfsprozesse beschreiben und individuell Entwurfsstrategien auf Basis qualitativer und quantitativer Zielformulierungen entwickeln und diese problemlösungsorientiert in den einzelnen Entwurfsphasen umsetzen.

Sie können für Entwurfsarbeiten die richtigen Arbeitsschritte, die geeigneten Materialen sowie das adäquate Ausgabemedium definieren und durch die Wahl der geeigneten Präsentationsmethode praxisgerecht sichtbar machen.

Im Bereich Editorial Design und Publishing verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Lösungskompetenzen durch geistig eigenschöpferische Leistung, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, visuellen, medienübergreifenden Kommunikation liegt. Die Einsatzgebiete liegen dabei im Bereich zwischen kultureller, wirtschaftlicher und technischer Wertschöpfung und pragmatischen Anforderungen, die sich aus zielgerichteten Kommunikationsaufgaben ergeben.

Sie besitzen Lösungskompetenz für komplexe Aufgabenstellungen, die in Form funktionierender Kommunikationskonzepte und Verknüpfung von Print-Medien mit den jeweils aktuellen und adäquaten elektronischen Medien erstellt und angewendet werden.

Sie verfügen über Schnittstellenkompetenz durch Erweiterung des Blickes auf Techniken und können die Produktionsabläufe entsprechend den Produktionsbedingungen des thematischen Editierens in unterschiedlichen Medien anwenden und ausführen.

Sie verfügen über die Kompetenz zur Findung eigenständig-innovativer Lösungen und können die Transformation narrativer Strukturen in Bezug auf den Umgang mit Sprache, Schrift und Bild durchführen.

Im Bereich Corporate Design verstehen die Absolventinnen und Absolventen Corporate Design (CD) als imagebildenden Teil der Corporate Identity (CI) und können Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate-Design-Aufgaben inklusive Recherche anwenden und ausführen.

Sie kennen die geeigneten Instrumente bzw. Methoden um die Kernwerte von Unternehmen und Institutionen zu analysieren, beschreiben, diese mit der Unternehmensrealität vergleichen und auf Basis dieser Ergebnisse Kommunikationslösungen unter Einsatz der theoretischen sowie formalen Gestaltungsentscheidungen zu entwickeln.

Sie konzipieren und realisieren medienübergreifende, imagebildende Gesamtaufgaben auf Basis eines kompletten, professionellen Work-Flows (von der Zielformulierung bis zur Dokumentation) in analogen wie digitalen Medien.

Im Bereich Werbung verstehen die Absolventinnen und Absolventen Werbung als integrierten Bestandteil unternehmerischer Kommunikation und können die definierten Ziele in der Entwicklung von Entwürfen für Werbemittel, vernetzte Werbeaufgaben, integrierte Kampagnen, Präsentationen und Kommunikationslösungen in unterschiedlichen Medien übergreifend umsetzen.

Sie können die Abläufe eines arbeitsteiligen Briefingprozesses beschreiben und sich in den Ablauf integrieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, eigene Konzepte und Ideen nachvollziehbar und strukturiert herzuleiten und in weiterer Folge daraus geeignete Kommunikationslösungen bzw. Entwürfe zu entwickeln.

Sie können in Gestaltungsentscheidungen beratende Funktion übernehmen, Rebriefings in ihre Entwürfe einarbeiten und ihre Arbeit für eine nachfolgende Präsentation aufbereiten.

Sie haben einen profunden Überblick über Spielformen visueller Kommunikation und zeitgenössischer Werbeformen und können ihr Wissen um den richtigen Einsatz sowie um die Wirkung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.

Medientechnologie und Angewandte Informatik:

Die Absolventinnen und Absolventen besitzen ein hohes technisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit in analogen, digitalen und im Berufsumfeld aktuell zum Einsatz kommenden Technologien, um Entwürfe, Präsentationen, produktionsvorbereitende Tätigkeiten, Prototypen und Produktionen adäquat umsetzen zu können; zudem haben sie fundierte technische wie ästhetisch-theoretische Kenntnisse an den Schnittstellen zu unterschiedlichen Medienberufen und Produktionsabläufen sowie einen sicheren Umgang mit einschlägigen anwendungsbezogenen technischen Fachbegriffen.

Im Bereich Grundlagen können sie die grundlegenden Werkzeuge der angewandten Informatik sowie der Bild- und Layoutbearbeitung zielgerichtet anwenden.

Im Bereich Printbasierte Technologien können sie mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren printbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.

Im Bereich Screenbasierte Technologien können sie mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren screenbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.

Im Bereich Bilderfassung können sie technische und kommunikative Aspekte von bildgebenden Verfahren in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage stellen sowie Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.

Im Bereich Drucktechnik bzw. Drucktechnik und -labor können die sie drucktechnisch relevante Endverarbeitungsprozesse beschreiben, sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.

Darstellung und Komposition:

Die Absolventinnen und Absolventen können für spezifische Arbeitsaufgaben unterschiedliche – auch analoge – Verfahren einbinden bzw. vernetzen und kennen Phänomene der Wahrnehmung.

Im Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren können Sie bildnerische Techniken und Ausdrucksweisen analysieren und Natur- und Objektdarstellungen sowie narrative Elemente anwendungsbezogen entwickeln und einsetzen.

Im Bereich Visuelle Codierung und Komposition können sie Relationen zwischen Darstellungsintention und Wahl der bildnerischen Mittel herstellen sowie visuelle Konzeption und Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion, Komposition, Präsentation und visuelle Codes unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien einsetzen und entwickeln.

Typografie:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über theoretisch-konzeptuelle, handwerklich-gestalterische sowie technische Kompetenzen. Ihr typografisches Wissen befähigt sie zur semantisch optimalen Schriftwahl und die Kommunikation verbessernden typografischen Gestaltung sowohl im makro- als auch mikrotypografischen Bereich. Zudem verfügen sie über historische, psychologische und wirkungstechnische Grundlagen des Designs lesbarer Information im Kontext jeder grafischen Gestaltung.

Im Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung können sie in der Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten und semantischen Bedeutung Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis im Arbeitsablauf von Print und Screen selbständig einsetzen.

Im Bereich Typografische Konzeption können sie komplexe Gestaltungsaufgaben adäquat mit typografischen Mitteln folgerichtig analysieren, vorgegebene Lösungen richtig umsetzen und darüber hinaus eigenständige Ansätze selbständig entwickeln.

Kommunikationsdesign:

Im Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Mechanismen von Kommunikation und ihrer medialen Vermittlung in den Bereichen von Bild, Print sowie zeitgenössischen Medien, können für Kommunikationsaufgaben Recherchen durchführen und sind in der Lage grundlegende semiotische Aspekte von Design zu benennen.

Im Bereich Design und Kommunikation können sie Kommunikationsaufgaben und -prozesse, ihren soziokulturellen Kontext, die semiotische, psychologische und kognitive Wirkung visuellen Designs sowie mediale Prozesse der Vermittlung verstehen, um damit das Verhältnis von visuellem und medialem Ausdruck und intendierter Botschaft analysieren und adaptieren zu können, dafür Designs und Kommunikationskonzepte zu entwickeln bzw. beratend tätig zu werden.

Marketing und Werbung:

Im Bereich Marketing und Werbung verfügen die Absolventen und Absolventinnen über ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Prozesse, insbesondere der Methoden des Marketings und der Werbung, um mittels eines hohen konzeptionellen Verständnisses Kommunikationsaufgaben und Markenentwicklung im Marktumfeld analysieren und verstehen zu können bzw. Konzepte dafür zu entwerfen. Durch den Überblick über unterschiedliche Medienformate der Werbung sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Kommunikations-, Marketing- und Webekonzepte in einem umfassenden medialen Kontext zu entwickeln. Dabei können Sie neben wirtschaftlichen ebenso ethische und rechtliche Aspekte einbeziehen.

Kultur- und Designtheorie:

Im Bereich Kultur- und Designgeschichte verfügen die Absolventinnen und Absolventen über grundlegende Kenntnisse der Kunst- und Designgeschichte in ihrem kulturellen Zusammenhang und können so einerseits die Ästhetik der Bildsprachen von grafischem Design historisch-kulturell und kritisch einordnen, andererseits in der Kenntnis des Repertoires zeitgenössischer ästhetischer Ausdrucksformen auf unterschiedliche stilistische Mittel im Designprozess zurückgreifen.

Sie können unterschiedliche Werkzeuge der Analyse von Kunst und Design sinnvoll anwenden, stilistische und kulturelle Merkmale von Epochen und kulturellen Feldern erkennen sowie Kontexte der Entstehungsbedingungen von Design erläutern.

Im Bereich Kultur- und Designtheorie können sie Zusammenhänge zwischen historischen wie aktuellen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen sowie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen benennen.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

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