Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-10-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Materialien, Technologien, Objekte und Räume.

GESTALTUNG IM HISTORISCHEN KONTEXT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen.

Bereich Entwurf und Umsetzung

– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;

– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;

– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;

– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

GESTALTUNG TEMPORÄRER RÄUME UND OBJEKTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;

– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;

– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;

– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;

– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz).

Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

KUNSTFORMENLEHRE FÜR RAUM- UND OBJEKTGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem Industrielles Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten, darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

BAU- UND KUNSTFORMENLEHRE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen;

– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Designgeschichte. Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

KULTURTHEORIE 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Entwicklungen seit der industriellen Revolution.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Evolution von Kommunikation und Technik.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

KULTURTHEORIE 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Zeitgenössische Entwicklungen und zukunftsorientierte Tendenzen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Evolutionen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND PROTOTYPENBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftstheorie

– Abläufe und Methoden von Wissenschaft und Forschung verstehen und anwenden;

– wissenschaftliche Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftstheorie:

Hypothese, Verifikation, Falsifikation. Dokumentationsarten.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse analysieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen;

– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbiologie; Holzanatomie (Makro, Mikro und Nanostruktur). Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung; Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose). Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe; technische Trocknung, Pyrolyse).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte und deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden, analysieren und Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe); Biochemie.

Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme. Projektbezogene Qualitätsentwicklung.

HISTORISCHE FERTIGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge für die Furnierbearbeitung sowie von Einrichtungen und Arbeitsbehelfen). Fertigung von Furnierbildern.

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Schleif- und Oberflächentechniken).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschinen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Historische Techniken der Oberflächenbehandlung; Herstellen von historischen Rezepturen für die Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen für den historischen Möbelbau).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;

– Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Spezielle historische Handwerkstechniken).

Möbelbauwerkstätte (Restaurierung von historischen Objekten).

Werkstätte für Innenausbau (Restaurierung von Objekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Schablonenbau für die historische Fertigung).

FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK

Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Fertigung und Produktion“ aus Abschnitt B zu unterrichten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Branchenspezifische Software; Datentransfer.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

PROJEKTKOORDINATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

– Koordinationsaufgaben verstehen und geeignete Methoden und Instrumente auswählen und zuordnen;

– Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Qualitätsmanagement

– Abläufe verstehen und geeignete Methoden und Werkzeugen auswählen und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Kundenbeziehungen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Auftragsabwicklung, Schnittstellen.

Bereich Qualitätsmanagement:

Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

– Koordinationsaufgaben mit geeigneten Methoden und Werkzeugen wahrnehmen und die Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Bereichsübergreifende Projektabwicklung mit technischem Hintergrund (Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation).

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

Siehe Anlage 1.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Anlage 1.11

LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 4 4 3 3 18 I
5. Wirtschaft und Recht3 - 4 4 - - 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 - - - - 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 - - - - 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Konstruktion und Projektmanagement4,5 - 7 7 6 6 26 I
2. Maschinenelemente - 4 4 - - 8 I
3. Technische Mechanik und Berechnung4 - 6 6 3 3 18 I
4. Fertigungstechnik - 4 4 - - 8 I
5. Maschinen und Anlagen - - - 4 4 8 I
6. Automatisierungstechnik - 4 4 - - 8 I
7. Laboratorium - - - 6 6 12 I
8. Werkstättenlaboratorium - - - 2 2 4 III
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 - - - 8 8 16
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 23 38 38 37 37 173
Semesterwochenstunden Lehrver-
B.1 Pflichtgegenstände der schulautonomen Semester pflich-
Wahlmodul-Vertiefungen tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
1. Industriedesign4 - - - 5 5 10 II
2. Darstellungstechnik4 - - - 4 4 8 II
3. Kultur- und Designgeschichte - - - 1 1 2 III
4. Fertigungsverfahren - - - 2 2 4 I
5. Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte - - - 3 3 6 I
6. Werkzeugbau - - - 3 3 6 I
7. Fördertechnik - - - 2 2 4 I
8. Energietechnik - - - 2 2 4 I
9. Strömungsmaschinen - - - 2 2 4 I
10. Kolbenmaschinen - - - 2 2 4 I
11. Fahrzeugtechnik - - - 4 4 8 I
12. Getriebetechnik - - - 1 1 2 I
13. Fahrzeugelektrik und -elektronik - - - 1 1 2 I
14. Elektrotechnik und Elektronik - - - 1 1 2 I
15. Aktorik und Sensorik - - - 1 1 2 I
16. Regelungstechnik - - - 2 2 4 I
17. Robotik4 - - - 2 2 4 I
18. Steuerungstechnik und Digitalisierung4 - - - 2 2 4 I
19. Umwelttechnik4 - - - 6 6 12 I
20. Verfahrenstechnik - - - 2 2 4 I
21. Fachspezifische Informationstechnik - 4 4 8 I
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - 2 - 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - - 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch - 2 2 - - 4 I
4. Politische Bildung - 2 2 - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - - 2 - 2 III
6. Darstellende Geometrie - 2 2 - - 4 I
7. Technische Dokumentation 2 - - - - 2 III
E. Förderunterricht7
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 4 III/III
2. Angewandte Mathematik - - 3 3 6 I
3. Wirtschaft und Recht3 4 4 - - 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Konstruktion und Projektmanagement4,5 7 7 6 6 26 I
2. Maschinenelemente 4 4 - - 8 I
3. Technische Mechanik und Berechnung4 6 6 3 3 18 I
4. Fertigungstechnik 4 4 - - 8 I
5. Maschinen und Anlagen - - 4 4 8 I
6. Automatisierungstechnik 4 4 - - 8 I
7. Laboratorium - - 6 6 12 I
8. Werkstättenlaboratorium - - 2 2 4 III
9. Grundlagen des Maschinenbaues4 3 3 - - 6 I
10. Werkstätte und Produktionstechnik 5 5 - - 10 IV
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 - - 8 8 16
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 38 38 33 33 142
Semesterwochenstunden Lehrver-
B.1 Pflichtgegenstände der schulautonomen Semester pflich-
Wahlmodul-Vertiefungen tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
1. Industriedesign4 - - 5 5 10 II
2. Darstellungstechnik4 - - 4 4 8 II
3. Kultur- und Designgeschichte - - 1 1 2 III
4. Fertigungsverfahren - - 2 2 4 I
5. Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte - - 3 3 6 I
6. Werkzeugbau - - 3 3 6 I
7. Fördertechnik - - 2 2 4 I
8. Energietechnik - - 2 2 4 I
9. Strömungsmaschinen - - 2 2 4 I
10. Kolbenmaschinen - - 2 2 4 I
11. Fahrzeugtechnik - - 4 4 8 I
12. Getriebetechnik - - 1 1 2 I
13. Fahrzeugelektrik und -elektronik - - 1 1 2 I
14. Elektrotechnik und Elektronik - - 1 1 2 I
15. Aktorik und Sensorik - - 1 1 2 I
16. Regelungstechnik - - 2 2 4 I
17. Robotik4 - - 2 2 4 I
18. Steuerungstechnik und Digitalisierung4 - - 2 2 4 I
19. Umwelttechnik4 - - 6 6 12 I
20. Verfahrenstechnik - - 2 2 4 I
21. Fachspezifische Informationstechnik 4 4 8 I
C. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
D. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - 2 - 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - 2 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 - - 2 III
4. Politische Bildung 2 2 - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - 2 - 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 - - 4 I
E. Förderunterricht7
1. Angewandte Mathematik
2. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 1 - - 5 III/III
2. Deutsch 6 2 2 2 2 - - 14 I
3. Englisch 6 2 2 2 2 - - 14 I
4. Angewandte Mathematik 4 4 4 3 3 - - 18 I
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 2 2 2 2 8 II bzw. III
6. Angewandte Informatik 2 - - - - - - 2 I
7. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 4 - - - - - - 4 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Konstruktion und Projektmanagement4,5 - 4 4 3 3 6 6 26 I
2. Maschinenelemente - 4 4 - - - - 8 I
3. Technische Mechanik und Berechnung4 - 4 4 3 3 2 2 18 I
4. Fertigungstechnik - 2 2 2 2 - - 8 I
5. Maschinen und Anlagen - - - 2 2 2 2 8 I
6. Automatisierungstechnik - 2 2 2 2 - - 8 I
7. Laboratorium - - - 3 3 3 3 12 I
8. Werkstättenlaboratorium - - - - - 2 2 4 III
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 - - - - - 8 8 16
Gesamtsemesterwochenstunden- zahl 23 25 25 25 25 25 25 173
B.1 Pflichtgegenstände der Semesterwochenstunden Lehrver-
schulautonomen Semester pflich-
Wahlmodul-Vertiefungen tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
1. Industriedesign4 - - - - - 5 5 10 II
2. Darstellungstechnik4 - - - - - 4 4 8 II
3. Kultur- und Designgeschichte - - - - - 1 1 2 III
4. Fertigungsverfahren - - - - - 2 2 4 I
5. Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte - - - - 3 3 6 I
6. Werkzeugbau - - - - 3 3 6 I
7. Fördertechnik - - - - - 2 2 4 I
8. Energietechnik - - - - - 2 2 4 I
9. Strömungsmaschinen - - - - - 2 2 4 I
10. Kolbenmaschinen - - - - - 2 2 4 I
11. Fahrzeugtechnik - - - - - 4 4 8 I
12. Getriebetechnik - - - - 1 1 2 I
13. Fahrzeugelektrik und -elektronik - - - - 1 1 2 I
14. Elektrotechnik und Elektronik - - - - - 1 1 2 I
15. Aktorik und Sensorik - - - - - 1 1 2 I
16. Regelungstechnik - - - - - 2 2 4 I
17. Robotik4 - - - - - 2 2 4 I
18. Steuerungstechnik und Digitalisierung4 - - - - - 2 2 4 I
19. Umwelttechnik4 - - - - - 6 6 12 I
20. Verfahrenstechnik - - - - - 2 2 4 I
21. Fachspezifische Informationstechnik - 4 4 8 I
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Semester pflich-
Förderunterricht tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - 2 - - - 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - - 2 - - 2 I
3. Zweitsprache Deutsch - 2 2 - - - - 4 I
4. Politische Bildung - 2 2 - - - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - - 2 - - - 2 III
5. Darstellende Geometrie - 2 2 - - - - 4 I
6. Technische Dokumentation 2 - - - - - - 2 III
D. Förderunterricht7
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU

I.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

Semesterwochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik2 1 1 1 1 - - 4 III/III
2. Angewandte Mathematik - - 3 3 - - 6 I
3. Wirtschaft und Recht3 - - 2 2 2 2 8 II bzw. III
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Konstruktion und Projektmanagement4,5 4 4 3 3 6 6 26 I
2. Maschinenelemente 4 4 - - - - 8 I
3. Technische Mechanik und Berechnung4 4 4 3 3 2 2 18 I
4. Fertigungstechnik 2 2 2 2 - - 8 I
5. Maschinen und Anlagen - - 2 2 2 2 8 I
6. Automatisierungstechnik 2 2 2 2 - - 8 I
7. Laboratorium - - 3 3 3 3 12 I
8. Werkstättenlaboratorium - - - - 2 2 4 III
9. Grundlagen des Maschinenbaues4 3 3 - - - - 6 I
10. Werkstätte und Produktionstechnik 5 5 - - - - 10 IV
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 - - - - 8 8 16
Gesamtsemesterwochenstundenzahl 25 25 21 21 25 25 142
B.1 Pflichtgegenstände der Semesterwochenstunden Lehrver-
schulautonomen Semester pflich-
Wahlmodul-Vertiefungen tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
1. Industriedesign4 - - - - 5 5 10 II
2. Darstellungstechnik4 - - - - 4 4 8 II
3. Kultur- und Designgeschichte - - - - 1 1 2 III
4. Fertigungsverfahren - - - - 2 2 4 I
5. Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte - - - - 3 3 6 I
6. Werkzeugbau - - - - 3 3 6 I
7. Fördertechnik - - - - 2 2 4 I
8. Energietechnik - - - - 2 2 4 I
9. Strömungsmaschinen - - - - 2 2 4 I
10. Kolbenmaschinen - - - - 2 2 4 I
11. Fahrzeugtechnik - - - - 4 4 8 I
12. Getriebetechnik - - - - 1 1 2 I
13. Fahrzeugelektrik und -elektronik - - - - 1 1 2 I
14. Elektrotechnik und Elektronik - - - - 1 1 2 I
15. Aktorik und Sensorik - - - - 1 1 2 I
16. Regelungstechnik - - - - 2 2 4 I
17. Robotik4 - - - - 2 2 4 I
18. Steuerungstechnik und Digitalisierung4 - - - - 2 2 4 I
19. Umwelttechnik4 - - - - 6 6 12 I
20. Verfahrenstechnik - - - - 2 2 4 I
21. Fachspezifische Informationstechnik 4 4 8 I
Semesterwochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Förderunterricht Semester pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe
C. Freigegenstände
1. Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - 2 - - - 2 I
2. Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik - - - 2 - - 2 I
3. Zweitsprache Deutsch 2 2 - - - - 4 I
4. Politische Bildung 2 2 - - - - 4 III
5. Volkswirtschaftliche Grundlagen - - 2 - - - 2 III
6. Darstellende Geometrie 2 2 - - - - 4 I
D. Förderunterricht7
1. Angewandte Mathematik
2. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Maschinenbau sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fertigungstechnik, der Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Automatisierungstechnik auszuführen. Die Einsatzgebiete reichen von der Entwicklung, Berechnung und Konstruktion über die Realisierung maschinenbautechnischer Anlagen, die messtechnische Überprüfung, die Testung und Validierung bis zur Qualitätssicherung und Instandhaltung der Komponenten.

Nach entsprechender Praxis können Sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Konstruktion und Projektmanagement:

In den Bereichen Darstellende Geometrie und Grundlagen CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.

In den Bereichen Konstruktion sowie Konstruktionssystematik und Kosten verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren.

Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.

Maschinenelemente:

Im Gegenstand Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.

Technische Mechanik und Berechnung:

Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.

Im Bereich Bewegungslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.

Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.

Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.

Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.

Fertigungstechnik:

Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.

Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren. Weiters sind sie in der Lage, Investitionsrechnungen durchzuführen und Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.

Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.

Maschinen und Anlagen:

Im Bereich Komponenten können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenkomponenten hinsichtlich ihrer Kapazität, der Funktion und der Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.

Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik und können Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Im Bereich Kraft und Arbeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen und können die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen sowie Lösungskonzepte für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.

Im Bereich Energie und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren sowie Lösungskonzepte für Anlagen der Energieumwandlung erarbeiten.

Automatisierungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische Antriebe auslegen und auswählen sowie die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.

Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.

Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auslegen und auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.

Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.

Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen des Abschnittes B.1:

In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen erweitern die Absolventinnen und Absolventen in ausgewählten Pflichtgegenständen der Wahlmodul-Vertiefungen ihre Kompetenzen:

Industriedesign:

Im Wahlmodul Industriedesign können die Absolventinnen und Absolventen Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen, Sie können Visionen entwickeln, Problemlösungen für Produkte erarbeiten, Designprojekte abwickeln und hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.

Darstellungstechnik:

Im Wahlmodul Darstellungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsprinzipien, Darstellungstechniken und Medien im Design anwenden sowie Darstellungsverfahren auswählen.

Kultur- und Designgeschichte:

Im Wahlmodul Kultur- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst und Designgeschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur erklären. Sie können Stile, Designströmungen und Produkte hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen sowie Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.

Fertigungsverfahren:

Im Wahlmodul Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen, auslegen und in Pflichtenheften dokumentieren und Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion entwickeln, verknüpfen und optimieren.

Vorrichtungsbau und Handhabungstechnik:

Im Bereich Vorrichtungsbau können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden und Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.

Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären und Gesamtanlagen bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten und Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und einfache Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Vorrichtungen und Handhabungsgeräte entwickeln.

Werkzeugbau:

Im Wahlmodul Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären und Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen und den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.

Fördertechnik:

Im Wahlmodul Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Energietechnik:

Im Wahlmodul Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Energieträger, die Verfahren der Energiewandlung und -speicherung erklären sowie Emissionen von Energieanlagen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen.

Strömungsmaschinen:

Im Wahlmodul Strömungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auslegen und auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten.

Kolbenmaschinen:

Im Wahlmodul Kolbenmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten sowie die Wirkungsweise von Kolbenmaschinen und deren Energieeffizienz beurteilen, Ladungswechselsteuerungen und deren Einfluss auf das Betriebsverhalten sowie die für den Betrieb eines Motors erforderlichen Systeme erklären und Antriebsaggregate auslegen.

Fahrzeugtechnik:

Im Wahlmodul Fahrzeugtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fahrzeugmechanik anwenden, den Aufbau und die Funktion des Antriebsstrangs sowie von Fahrwerkskomponenten und Fahrwerkregelsystemen erklären, deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen und kennen die Gestaltungsprinzipien von Karosserien sowie die relevanten Sicherheitsvorschriften.

Getriebetechnik:

Im Wahlmodul Getriebetechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ketten-, Riemen- sowie Zahnradgetriebe auswählen und berechnen.

Fahrzeugelektrik und –elektronik:

Im Wahlmodul Fahrzeugelektrik und –elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen sowie den Aufbau und die Funktionsweise verschiedener Formen der Elektromobilität auswählen und erklären.

Elektrotechnik und Elektronik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen für Wechsel- und Drehstromanwendungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen entwickeln.

Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen und elektronische Grundschaltungen erklären.

Aktorik und Sensorik:

Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe auswählen.

Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Sensoren erklären, geeignete Sensoren für die Prozesstechnik auswählen und die Auswirkungen von Messunsicherheiten abschätzen.

Regelungstechnik:

Im Wahlmodul Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Regelstrecken analysieren und dafür geeignete Regler auswählen und einstellen.

Robotik:

Im Bereich Sensoren können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Industrieroboter auswählen.

Im Bereich Effektoren können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Effektoren analysieren und geeignete Effektoren auswählen.

Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter (inklusive Steuerung und Programmiersysteme) auswählen.

Steuerungstechnik und Digitalisierung:

Im Bereich Steuerungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltpläne für digitale Schaltungen entwickeln sowie Steuerungen programmieren.

Im Bereich Digitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen A/D- und D/A-Wandler einsetzen, Bussysteme erklären, auswählen und konfigurieren sowie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen.

Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Fertigungs- und Prozessleittechnik definieren sowie einfache Leitsysteme aufbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheit umsetzen.

Umwelttechnik:

Im Bereich umweltrelevante Emissionen und Immissionen können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in Abfällen, im Boden, im Wasser und in der Luft sowie Berechnungen im Bereich Schallemissionen durchführen, als auch Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.

Im Bereich umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen können die Absolventinnen und Absolventen abwasser- und verfahrenstechnische Berechnungen sowie Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen, Vorgänge in der Abwassertechnik und bei der Abfallentsorgung sowie Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen als auch technische Konzepte zur Behandlung von Abfall und Abwasser erstellen.

Im Bereich chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen, Plausibilitätsprüfungen bei Analysenergebnissen durchführen, Stoffströme analysieren und damit Betriebszustände bei Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen und Biogasanlagen beurteilen sowie Optimierungsansätze für umwelttechnische Anlagen erstellen.

Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Umsetzung der Abfallwirtschaft und der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren sowie ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.

Verfahrenstechnik:

Im Bereich mechanische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.

Im Bereich thermische und chemische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.

Fachspezifische Informationstechnik:

Im Bereich Programmentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren umsetzen, Programme systematisch entwerfen und diese in einer höheren Programmiersprache mit Methoden der strukturierten Programmierung.

Im Bereich Datenerfassung und -verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.

Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und warten, auftretende Probleme im Industrienetzwerk und in Feldbussystemen identifizieren und beheben sowie Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen.

Im Bereich Automatisierungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren sowie anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

Pflichtgegenstände gemäß der I.1 Stundentafel und der I.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der I.2 Stundentafel und der I.4 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

Bereich Stochastik

– praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit der Binomialverteilung bzw. der Normalverteilung lösen;

– Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen, Konfidenzintervall für den Erwartungswert ermitteln und interpretieren;

– die Methode der linearen Regression anwenden.

Bereich Algebra und Geometrie

– Daten strukturiert in Vektoren zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen.

Lehrstoff:

Ausgleichsrechnung:

Regression zweidimensionaler Daten, Extrapolation, Interpolation.

Vektoren:

Anwendungen der Vektorrechnung in der analytischen Geometrie.

Beurteilende Statistik:

Binomialverteilung, Normalverteilung, Verteilung der Mittelwerte von Stichproben, Konfidenzintervalle, t-Verteilung. Signifikanz, Korrelationskoeffizient.

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung; Integralrechnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

– Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Differentialrechnung:

Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft.

Integralrechnung:

Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (linearer Mittelwert, Bogenlänge, …).

Schularbeiten:

Ein bis zwei Schularbeiten pro Kompetenzmodul, bei Bedarf mehrstündig.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.

KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD

– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;

– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;

– Funktionalitäten eines CAD-Systems anhand einfacher konstruktiver Aufgaben erarbeiten.

Bereich Konstruktion

– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;

– einfache Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;

– einfache Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:

Handhabung eines CAD-Systems anhand einfacher technischer Werkstücke.

Darstellen einfacher Körper in Normalrissen und Axonometrien.

Darstellen technischer Objekte sowie krummer Flächen (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Erstellen von Bauteilen mit einem 3D-CAD-System, systemgerechte Konstruktion.

Bereich Konstruktion:

Erstellen normgerechter Zeichnungen einfacher Bauteile. Erstellen normgerechter Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

– Konstruktionen hinsichtlich Funktion, Kosten und Herstellbarkeit beurteilen;

– Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen;

– Baugruppen funktions- und CAD-gerecht aufbauen und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Überführen in ein 3D-CAD-System. 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

– ein Pflichtenheft erstellen;

– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen und in einem Produktdatenmanagementsystem verwalten;

– die Grundlagen der Konstruktionssystematik verstehen.

Bereich Projektmanagement

– unterschiedliche Projektorganisationen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.

Zusammenfassen erstellter bzw. vorkonstruierter Baugruppen zu einem Gesamtsystem.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Arbeiten mit einem Pflichtenheft. Projekt- und Produktdokumentation, Produktdatenmanagement. Einführen in die Konstruktionssystematik (zB Nutzwertanalyse, Variantenvergleich, etc.).

Bereich Projektmanagement:

Definition, Ablauf und Struktur.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen sowie sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;

– 3D-Visualisierungssysteme verwenden.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

– Pflichtenheft und Lastenheft abgleichen;

– Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;

– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Bereich Projektmanagement

– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;

– die Projektkosten überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Einsatz von 3D-Visualisierungssystemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen, Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Konstruktion.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Abgleich von Pflichten- und Lastenheft. Vertiefen der methodischen Konstruktion, Kreativitätsmethoden, Umweltverträglichkeit. Prüfbarkeit, wirtschaftliche Herstellbarkeit.

Bereich Projektmanagement:

Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung. Projektcontrolling.

MASCHINENELEMENTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– Toleranzen und Passungen auswählen und normgerecht darstellen;

– lösbare Verbindungselemente auswählen, normgerecht darstellen und berechnen;

– Welle-Nabe-Verbindungen auswählen und dimensionieren;

– Federelemente den Anforderungen entsprechend auswählen und berechnen.

Lehrstoff:

Toleranzen (Maß-, Oberflächen-, Form- und Lagetoleranzen), Passungen. lösbare Verbindungen (Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen). Welle-Nabe-Verbindungen. Federelemente.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– nicht lösbare Verbindungen berechnen;

– Achsen und Wellen hinsichtlich Dauerfestigkeit dimensionieren und berechnen;

– Lagerungen auswählen und dimensionieren;

– Verzahnungen anwendungsgerecht auswählen und berechnen;

– Getriebe gestalten und auslegen;

– Kupplungen anwendungsgerecht auswählen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Nicht lösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Verzahnungen; Getriebe; Kupplungen.

TECHNISCHE MECHANIK UND BERECHNUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Statik

– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;

– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;

– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Bereich Festigkeitslehre

– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen beschreiben;

– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;

– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren und mit vereinfachten Berechnungsmodellen optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

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