Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022
Abkürzung
ZIS-V 2022
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2021 – TKG 2021), BGBl. I Nr. 190/2021, wird verordnet:
Abkürzung
ZIS-V 2022
Abschnitt
Meldung von Daten
Meldeverpflichtete
§ 1. (1) Zur Meldung von gemäß § 6 elektronisch verfügbaren Informationen an die RTR-GmbH über ihre Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen im Sinne des § 3 sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen verpflichtet:
Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und Z 16 TKG 2021;
Unternehmen und Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper, die physische Infrastruktur betreiben, die dazu bestimmt ist, Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für
Erdöl,
Gas,
Strom (einschließlich öffentlicher Beleuchtung),
Fernwärme,
Wasser (einschließlich Abwasserbehandlung und -entsorgung und Kanalisationssysteme)
Verkehrsdienste (einschließlich Schienen, Straßen, Häfen und Flughäfen) oder
Seilbahninfrastruktur
bereitzustellen.
(2) Meldeverpflichtete gemäß Abs. 1 können sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung vertreten lassen. Die Bevollmächtigung des Vertreters und der Auftrag zur Meldung von Mindestinformationen sind der RTR-GmbH nachzuweisen.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Daten aus Fördervergaben
§ 2. Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß § 80 Abs. 2 TKG 2021 zugänglich macht, zu speichern, verarbeiten, sichern und in Beauskunftungen im Sinne dieser Verordnung einzubeziehen, wie die von Meldeverpflichteten zugänglich gemachten Daten.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Meldepflichtige Infrastrukturen
§ 3. (1) Anlagen, Leitungen und sonstige Einrichtungen, wie beispielsweise
Übergabepunkte,
Leerrohre/Rohre,
Kontrollschächte,
Verteiler/Verteilerkästen,
Glasfaserkabel,
Trägerstrukturen oder
Antennen
sind als im Sinne dieser Verordnung für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen an die RTR-GmbH zu melden.
(2) Ausgenommen von der Verpflichtung nach Abs. 1 sind
Rohre, Leitungen und andere Komponenten von Netzen, deren Zweck der Transport von gasförmigen oder flüssigen Medien oder von elektrischer Energie ist, sofern sie nicht tatsächlich für Zwecke von Kommunikationslinien genutzt werden und
Komponenten von Netzen, die für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Meldepflichtige Bauvorhaben
§ 4. Direkt und indirekt geplante Bauvorhaben an physischen Infrastrukturen sind, wenn in den nächsten sechs Monaten die erstmalige Beantragung einer Genehmigung oder, wenn keine Genehmigung erforderlich ist, der Baubeginn vorgesehen ist, an die RTR-GmbH zu melden.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Datenumfang
§ 5. (1) Die nach § 1 Meldeverpflichteten haben der RTR-GmbH folgende Mindestinformationen über Infrastrukturen gemäß § 3 Abs. 1 zu melden:
den georeferenzierten Standort,
die georeferenzierten Leitungswege nach Zugangspunkten und Streckenführung (Trassenführung, Straßenzüge, Luftlinie) in der höchsten vorliegenden Lagegenauigkeit,
die Art der Infrastrukturen nach den in § 3 Abs. 1 genannten Bezeichnungen,
die gegenwärtige Nutzung der Infrastrukturen, das ist das Hauptgeschäftsfeld des Infrastrukturinhabers, gegebenenfalls auch konkretere Informationen über die Nutzung einzelner Infrastrukturen und
einen oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten.
(2) Die nach § 80 Abs. 4 TKG 2021 Verpflichteten haben der RTR-GmbH folgende Mindestinformationen über ihre geplanten Bauarbeiten in elektronischer Form gemäß § 6 zur Verfügung zu stellen:
den georeferenzierten Standort,
die Art der Arbeiten als Kurzbeschreibung des geplanten Bauvorhabens,
die betroffenen Netzkomponenten, sofern zutreffend nach den in § 3 Abs. 1 genannten Bezeichnungen,
den geplanten Beginn,
das geplante Ende der Bauarbeiten und
einen oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten.
(3) Die nach § 1 Meldeverpflichteten haben quartalsweise alle Aktualisierungen und neuen Elemente der in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Mindestinformationen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen Quartals der RTR-GmbH zu melden. Die RTR-GmbH kann diese Frist über rechtzeitiges begründetes Ersuchen um höchstens einen Monat verlängern, wenn dies erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen zu garantieren.
(4) Die nach § 1 Meldeverpflichteten können bei der Meldung gemäß Abs. 1 und Abs. 3 einzelne Standorte und Leitungswege bzw. bei der Meldung gemäß Abs. 2 einzelne betroffene Netzkomponenten insofern markieren, als sie davon ausgehen, dass durch eine Mitbenutzung oder eine gemeinsame Bauführung die Gefahr einer Störung oder Zerstörung droht, welche Auswirkungen auf das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder schwerwiegende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft des Landes haben würden (sensible Infrastrukturen).
(5) Meldet ein nach § 1 Meldeverpflichteter der RTR-GmbH über die in Abs. 1 bis Abs. 4 genannten Mindestinformationen hinausgehende weitere Informationen, dürfen auch diese zusätzlichen Informationen von der RTR-GmbH verarbeitet und in die Beauskunftung gemäß §§ 71, 72, 81 Abs. 1 und Abs. 2 TKG 2021 einbezogen werden.
(6) Nach § 1 Meldeverpflichtete können gegenüber der RTR-GmbH freiwillig erklären, dass von ihnen gemeldete Informationen auch über den in dieser Verordnung vorgesehenen Umfang hinaus in Beauskunftungen gemäß §§ 71, 72, 81 Abs. 1 und Abs. 2 TKG 2021 einbezogen werden dürfen. Eine Erklärung nach diesem Absatz ist jederzeit ohne Begründung gegenüber der RTR-GmbH widerrufbar.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Datenformate und Koordinatensystem
§ 6. (1) Die von den Meldeverpflichteten nach § 1 zu meldenden Daten müssen in einem der nachfolgenden Datenformate vorliegen oder in eines dieser Datenformate exportiert oder konvertiert werden können:
ESRI Shape,
GeoPackage,
KML,
DXF,
unverschlüsselte Archivdateien der unter Z 1 bis 4 genannten Datenformate, wenn die Dateiendungen in der Archivdatei überprüft werden können.
(2) Die nach § 1 Meldeverpflichteten haben bei der Meldung von georeferenzierten Daten das Koordinatensystem, in das diese Daten projiziert sind, anzugeben.
Abkürzung
ZIS-V 2022
ZIS-Portal
§ 7. (1) Nach § 1 Meldeverpflichtete haben die Daten gemäß § 5 über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu melden.
(2) Die RTR-GmbH hat das ZIS-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen und den Verpflichteten gemäß § 1 Zugangsdaten zu übermitteln. Zugangsdaten können bei Bedarf auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Beim ZIS-Portal angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen zuletzt gemeldeten Daten zur Verfügung gestellt.
(3) Über das ZIS-Portal sind Daten in einem der in § 6 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle gemeldeten Datensätze im ZIS-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das ZIS-Portal hat die Möglichkeit zu bieten, über eine online Karte einzelne Komponenten im Sinne des § 5 Abs. 4 zu kennzeichnen.
(4) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des ZIS-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Datenübertragung und -verwaltung
§ 8. (1) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten bei der Übertragung in ihre Systeme und aus ihren Systemen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Protokoll vor dem Zugriff und der Kenntnis Dritter zu schützen.
(2) Die RTR-GmbH hat die gemäß § 1 gemeldeten Daten und die gemäß § 2 zugänglich gemachten Daten in einer Datenbank zu speichern. Diese Datenbank ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.
(3) Die RTR-GmbH hat jeden Zugriff über die Portale gemäß §§ 7 und 9 auf die in Abs. 2 genannte Datenbank zu protokollieren.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Abschnitt
Abfrage von Daten
Abfrage- und Zugangsberechtigungen zum ZIS-Portal
§ 9. (1) Antragstellungen auf Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten haben über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu erfolgen.
(2) Die umfassende Berechtigung zur Abfrage von Daten aus dem ZIS-Portal gemäß Abs. 1 ist Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und 16 TKG 2021 vorbehalten (Abfrageberechtigte). Die Erteilung der Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.
(3) Die in § 1 Abs. 1 Z 2 genannten Meldeverpflichteten können eine beschränkte Abfrageberechtigung beantragen, die sie ausschließlich berechtigt, Mindestinformationen gemäß § 80 Abs. 4 TKG 2021 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen zu erhalten, um die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 prüfen zu können (beschränkt Abfrageberechtigte). Die Erteilung der beschränkten Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.
(4) Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die Erteilung von Zugängen zum ZIS-Abfrage-Portal für jede Person, die für sie Daten abfragen soll (Zugangsberechtigte), schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen. Die Bevollmächtigung zur Datenabfrage ist der RTR-GmbH nachzuweisen. Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben ihre Verpflichtung gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz auf jeden ihrer Zugangsberechtigten zu überbinden.
(5) Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die für sie jeweils bestehenden Zugangsberechtigungen auf aktuellem Stand zu halten und jeden Widerruf von erteilten Aufträgen zur Datenabfrage der RTR-GmbH für jeden betroffenen Zugangsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Die RTR-GmbH hat den Zugang des betroffenen Zugangsberechtigten zum ZIS-Portal unverzüglich nach Eingang des Widerrufs zu sperren.
(6) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal
§ 10. (1) Zugangsberechtigte gemäß § 9 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.
(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 9 Abs. 4 Zugangsberechtigte Zugang zu Abfragefunktionen im ZIS-Portal erhalten.
(3) Werden bei der RTR-GmbH nach § 5 Abs. 2 Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des § 80 Abs. 4 TKG 2021 gemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Meldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Antragstellung und Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen
§ 11. (1) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal für einen Abfrageberechtigten nach § 9 Abs. 2 legitimierte Zugangsberechtigte (§ 10) zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte nach § 9 Abs. 2 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Mitbenutzung gemäß § 60 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls
das Vorhaben zu beschreiben, im Rahmen dessen eine Mitbenutzung angestrebt wird,
das Gebiet anzugeben, in dem eine Mitbenutzung beabsichtigt ist (Abfragegebiet); der höchstzulässige Umfang des Abfragegebiets beträgt 420 Rasterzellen in beliebig kombinierbaren quadratischen Rastergrößen von 100 (regionalstatistischer Raster ETRS-LAEA 100m der Statistik Austria), 500, 1 000 oder 5 000 Metern und
der beabsichtigte Zeitplan bekanntzugeben.
(2) Antragstellungen auf Abfrage von Daten gemäß § 5 Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind ausschließlich durch beim ZIS-Portal gemäß § 10 legitimierte Zugangsberechtigte zulässig. Bei der Antragstellung ist durch geeignete Angaben oder Unterlagen glaubhaft zu machen, dass der Abfrageberechtigte gemäß § 9 Abs. 2 oder Abs. 3 beabsichtigt, im Abfragegebiet die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 zu prüfen. Dabei sind jedenfalls
das Vorhaben, einschließlich des Gebiets, zu beschreiben, im Rahmen dessen eine Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 geplant ist,
eine oder mehrere Identifikationsreferenzen von Bauvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 anzugeben und
der beabsichtigte Zeitplan bekanntzugeben.
(3) Abfragen von Informationen gemäß Abs. 1 über für Kommunikationslinien nutzbare Infrastrukturen und Abfragen von Informationen gemäß Abs. 2 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen sind getrennt voneinander zu beantragen.
(4) Die RTR-GmbH hat die gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 übermittelten Angaben oder Unterlagen unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls
den Antragsteller bei Unvollständigkeit des Antrags zur Verbesserung aufzufordern,
den Antragsteller gemäß § 13 Abs. 5 zu verständigen, dass im Abfragegebiet keine beantragten Daten vorliegen,
den Antragsteller gemäß § 13 Abs. 5 zu verständigen, dass und wo im Abfragegebiet gemäß Abs. 2 beantragte Informationen bereits in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht wurden,
dem Antragsteller gemäß § 13 die abgefragten Informationen im Abfragegebiet zugänglich zu machen oder
über den Antrag gemäß § 15 mit Bescheid zu entscheiden.
Abkürzung
ZIS-V 2022
Sensible Infrastrukturen
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.