Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)
Abkürzung
GSA-VV
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 60/2022, insbesondere dessen § 13 Abs. 4 wird verordnet:
Abkürzung
GSA-VV
Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums
§ 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.
Abkürzung
GSA-VV
Inkrafttreten
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
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