Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-11-23
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

GSA-VV

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 60/2022, insbesondere dessen § 13 Abs. 4 wird verordnet:

Abkürzung

GSA-VV

Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

§ 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

Abkürzung

GSA-VV

Inkrafttreten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.