Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 BVG in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57/1971, zuletzt geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 101/2022, wird kundgemacht:
Das Bundesvolk hat in dem am 9. Oktober 2022 stattgefundenen Wahlgang Dr. Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.
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