Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Anwendbarkeit des Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 3 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2022-12-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 10 Abs. 3 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022), BGBl. I Nr. 10/2022 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 194/2022, wird kundgemacht:

§ 1. Es wird festgestellt, dass der Preisstabilitätsmechanismus gemäß § 10 Abs. 2 NEHG 2022 zur Stabilisierung der Energiepreise aufgrund der gestiegenen Energiepreise für den Betrachtungszeitraum 2022 ausgelöst wurde. Der Ausgabewert für nationale Emissionszertifikate gemäß § 10 Abs. 1 NEHG 2022 beträgt für das Kalenderjahr 2023 somit 32,5 Euro.

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