Verordnung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2023-01-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzblattgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren vom 1. Oktober 2002 zur Änderung der Regel 13 sowie des Beschlusses vom 22. Juli 2022 zur Änderung der Regel 11 der Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (BGBl. Nr. 104/1984 idF BGBl. Nr. 315/1984) hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.

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