Änderungshistorie

Kundmachung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Aufhebung der Verordnung der ASFINAG, mit der vom 12. Februar 2021 bis 11. März 2021 auf der A 12 Inntalautobahn bei Straßenkilometer 2,975 in Fahrtrichtung Deutschland eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h aufgrund des § 44b StVO verfügt wurde, durch den Verfassungsgerichtshof

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.