Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den 76. Nachtrag zum Arzneibuch
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012 – ABG 2012, BGBl. I Nr. 44/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird verordnet:
§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2022, wird in Kraft gesetzt.
§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2021, wird außer Kraft gesetzt.
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