Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen der Verfügbarkeit der Informationsverpflichtungsdatenbank
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 Abs. 5 Unternehmensserviceportalgesetz – USPG, BGBl. I Nr. 52/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2021, wird das Vorliegen der Verfügbarkeit der Informationsverpflichtungsdatenbank ab 1. Jänner 2024 kundgemacht.
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