Verordnung über den Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
der §§ 6, 68a sowie 79 Abs. 1 lit. 1b des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2023, sowie
des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020,
wird verordnet:
Lehrplan
§ 1. (1) Für den Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
(2) Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
Lehrverpflichtungsgruppen
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, erfasst sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.
Inkrafttreten
§ 3. Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 2023 in Kraft.
Anlage
AUFBAULEHRGANG DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK
(einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Jahrgänge | ||||
| I. | II. | III. | ||||
| Semester | ||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A.1 | Stammbereich2 | |||||
| 1. | Religion/ Ethik3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| 2. | Sprachen und Kommunikation | |||||
| 2.1 | Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| 2.2 | Englisch | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| 3. | Allgemeinbildung | |||||
| 3.1 | Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 3.2 | Geografie und Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 2 | 2 | |
| 3.3 | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| 3.4 | Physik | 1 | 1 | 2 | 2 | |
| 3.5 | Chemie | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| 3.6 | Biologie und Ökologie (einschließlich Physiologische Grundlagen, Gesundheit und Ernährung) | 1 | 1 | 2 | 2 | |
| 3.7 | Grundlagen der Informatik und Medien | 1 | ||||
| 4. | Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis | |||||
| 4.1 | Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie) | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 |
| 4.2 | Inklusive Pädagogik | 2 | ||||
| 4.3 | Frühe sprachliche Bildung und Förderung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 4.4 | Didaktik | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 |
| 4.5 | Praxis | 4 | 5 | 5 | 6 | 5 |
| 4.6 | Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten | 1 | 1 | 2 | ||
| 5. | Ausdruck, Gestaltung und Bewegung | |||||
| 5.1 | Künstlerisch-kreativer Bereich | |||||
| 5.1.1 | Bildnerische Erziehung | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| 5.1.2 | Werkerziehung | 1 | 1 | - | - | 1 |
| 5.1.3 | Textiles Gestalten | 1 | 1 | 1 | ||
| 5.2 | Musikalischer Bereich | |||||
| 5.2.1 | Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik4 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| 5.2.2 | Instrumentalunterricht Gitarre | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 5.2.3 | Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 5.3 | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 |
| Wochenstundenzahl Stammbereich | 34 | 35 | 38 | 39 | 37 | 36 |
| A.2 | Verbindliche Übungen | |||||
| 2.1 | Kommunikationspraxis und Gruppendynamik | 1 | ||||
| 2.2 | Lerncoaching | 1 | 1 | - | - | - |
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 36 | 38 | 39 | 38 | 37 |
| B. | Pflichtpraktikum 2 Wochen in den Ferien bis vor Beginn des III. Jahrgangs | |||||
| C. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5 | |||||
| C.1 | Freigegenstände | |||||
| Schulautonome Freigegenstände | ||||||
| C.2 | Unverbindliche Übungen | |||||
| Schulautonome unverbindliche Übungen | ||||||
| D. | Förderunterricht | |||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mit Teilbereich Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von einer Wochenstunde im 1. Semester.
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 lit. 1b des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von mittleren Schulen ergänzend das Bildungsgut eines Aufbaulehrgangs einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.
Die Ausbildung an einem Aufbaulehrgang einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
– sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
– sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern (und Jugendlichen) auseinandersetzen,
– sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
– sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
– sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
– ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) einsetzen,
– Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
– Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
– im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache sowie im Ansatz in einer Fremdsprache situationsadäquat kommunizieren,
– am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
– politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
– ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
– besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
– mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
– im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
– lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung umsetzen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und Jugendlichen fördern,
– sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
– die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
– Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
– ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
– situationsgerechte Bildungskooperation in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
– institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Qualifizierung zur frühen sprachlichen Bildung und Förderung ist durch die Ausbildung gegeben.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“, im Hinblick auf die Erwartungen einer bundesweit einheitlichen Qualifizierung) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Aufbaulehrgang oder im Jahrgang an einem einzelnen Standort eines Aufbaulehrgangs sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Aufbaulehrgangs zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung sind die Pflichtgegenstände „Religion“ sowie, „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ (im Hinblick auf die standardisierte Form der abschließenden Prüfungen) sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ (im Hinblick auf die Erwartungen einer bundesweit einheitlichen Qualifizierung):
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 6. Semester, bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Aufbaulehrgangs für Berufstätige gemäß § 79 Abs. 1 lit. 1b dritter Satz SchOG) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
– Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
– Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
– Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
– Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 39 Wochenstunden nicht überschreiten.
– Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 223 darf nicht über- oder unterschritten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.
Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Minderheitensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.
Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik geführt als Schule für Berufstätige:
Gemäß § 79 Abs. 1 lit. 1b SchOG können Aufbaulehrgänge auch als Schulen für Berufstätige geführt werden; erforderlichenfalls auch unter Verlängerung der Ausbildungsdauer. Aufbaulehrgänge für Berufstätige sind in Semester zu gliedern und in Modulen zu organisieren.
Im Falle der Führung des Aufbaulehrgangs als Schule für Berufstätige finden die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, Anwendung. In diesem Fall finden die in diesem Lehrplan auf Schülerinnen und Schüler abstellenden Bestimmungen sinngemäß auch auf Studierende Anwendung. Die Gliederung der Stundentafel erfolgt in Semestern statt in Jahrgängen. Die Ausbildungsdauer eines Aufbaulehrgangs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf sieben bzw. acht Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren. Wenn der Aufbaulehrgang mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.
Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Lehr- und Lernziele:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementar- und Hortpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Aufbaulehrgang zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.
Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sollen nach Möglichkeit durchgeführt werden.
Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch:
Die Bereiche (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion, Sprachbewusstsein, Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) sind gleichwertig und ergänzen einander im Unterricht. Die Gewichtung erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen
das Bewusstsein ihrer sprachlichen Vorbildfunktion im beruflichen Kontext erlangen können. Im Deutschunterricht ist auf mögliche Schwerpunkte der Schulstandorte einzugehen, insbesondere ist dem künstlerisch-kreativen Bereich der Sprache ausreichend Platz einzuräumen.
durch grammatisches und orthographisches Wissen befähigt werden, bewusst mit Sprache umzugehen. Sprach- und Schreibnormen werden als bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet.
ihre sprachlichen Kompetenzen für die Qualifizierung zur frühen sprachlichen Bildung und Förderung aufbauen können.
die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Frauen- und Männerbilder kritisch zu reflektieren und im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen, sich mit gesellschaftlichen und (inter-)kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen auseinanderzusetzen und analytisches und kritisches Denken zu üben. Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, bilden einen Schwerpunkt des Deutschunterrichtes. Dabei ist die Lektüre von Ganztexten unerlässlich. Zum Verständnis literarischer Strömungen ist die Kenntnis eines literaturhistorischen Grundrasters unerlässlich. Schwerpunktsetzungen sind individuell möglich.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:
Die Gewichtung der gleichwertigen Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer und soll den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche sind vernetzt zu entwickeln. Das Prinzip der Kompetenzorientierung wird in allen Bereichen umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Module sind aufbauend und werden in ihrem Anspruchsniveau und in ihrer Komplexität gesteigert. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Den Schülerinnen und Schüler soll weiters die Möglichkeit geboten werden, im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate zu erwerben.
Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Sprachwochen, Praktika, Schulpartnerschaften, Schüleraustauschprogramme, internationale Projekte etc. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Allgemeinbildung“:
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld ist in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“, „Didaktik“ und „Praxis“ in jedem Gegenstand zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung:
Durch exemplarischen Unterricht ist der Erwerb eines historischen Grundrasters sicherzustellen, wobei einerseits historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet werden, andererseits werden ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt.
Die Vermittlung bzw. Verwendung von Fachsprache und unterschiedlichen Quellen und deren kritische Beurteilung ist Voraussetzung.
Bei historischen Längs-und Querschnitten sind lokale bis globale Dimensionen zu berücksichtigen.
Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu vermitteln, wobei der Geschichte der Kindheit entsprechend Raum geboten wird.
Die Schülerinnen und Schülern sind dabei zu unterstützen, Einsicht in politische Verhaltensweisen und Orientierungshilfe für persönliches politisches und soziales Engagement zu erlangen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geografie und Wirtschaftskunde:
Die Themenbereiche sind mit entsprechender topografischer Zuordnung zu behandeln.
Die sozialgeografischen und ökonomischen Themen sind geschlechtergerecht zu behandeln.
Der Bezug zum Naturraum ist nach Möglichkeit herzustellen.
Die Vielfalt von Kulturen ist als Bereicherung hervorzuheben.
Eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandte Naturwissenschaften“ ist zu gewährleisten.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.
Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.
Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,
– dass mathematisches Grundwissen und Denken bereits im Kleinkindalter und bei Mädchen und Knaben in gleicher Weise erfolgen sollte,
– dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristische Tätigkeiten sind,
– dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
– dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Didaktische Grundsätze der naturwissenschaftlichen Pflichtgegenstände:
Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen unterstützen ein Verstehen der Natur.
Exaktes Beobachten und fachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Ausgewogenheit zwischen der Vermittlung von fachlichen Inhalten und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis ist anzustreben.
Der Rhythmus der Jahreszeiten ist bei der Auswahl der Inhalte und Methoden im Unterricht zu berücksichtigen.
Nachhaltiges Handeln ist durch entsprechende Unterrichtsgestaltung im Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu verankern und nach Möglichkeit einzuüben.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Ernährung mit praktischen Übungen“, „Chemie“, „Physik“, „Angewandte Naturwissenschaften“, „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“, „Didaktik“ und „Praxis“ sowie gegebenenfalls der Pflichtgegenstände der Zusatzausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an Horten ist insbesondere bei der Erstellung der Lehrstoffverteilung anzustreben.
Im Unterricht soll der Bezug zum jeweils gültigen Bildungsplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und dessen Ergänzungen hergestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen an ein forschendes und entdeckendes Experimentieren (forschen, Versuche planen, dokumentieren, reflektieren, präsentieren) herangeführt werden, damit sie Kinder bei deren Auseinandersetzung mit Phänomenen der belebten und unbelebten Natur begleiten können.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Physik:
Die Physik hat für die Schülerinnen und Schüler in allen Modulen die Grundlagen für naturwissenschaftliche Beobachtung in anschaulichen Versuchen zu liefern.
Logisches Denken und Beobachtungsfähigkeit sind durch entsprechende Experimente und Aufgabenstellungen konsequent zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Chemie:
Bezüge zu aktuellen Themen und Ereignissen sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Der Unterricht kann auch an außerschulischen Lernorten erfolgen.
Die chemischen Basiskonzepte „Stoff-Teilchen-Konzept“, „Struktur-Eigenschaften-Konzept“, „Akzeptor-Donator-Konzept“ und „Energie-Konzept“ sind im Unterricht aufzugreifen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie (einschließlich Physiologische Grundlagen, Gesundheit und Ernährung):
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler
Sensibilität für ethische Fragen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Reproduktionsmedizin entwickeln.
Eine persönliche Haltung entwickeln können und in biologischen Fragestellungen durch Argumente vertreten können.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung mit praktischen Übungen:
Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zum bewussten Ernährungs- und Umweltverhalten (Nachhaltigkeit) hingeführt werden.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände Biologie und Ökologie ist im Sinne von fächerübergreifendem Denken und Verstehen zu forcieren.
Blockunterricht ermöglicht eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Grundlagen der Informatik und Medien:
Der Lehrstoff in den einzelnen Jahrgängen (Semestern) ist in den jeweiligen Kompetenzbereichen durch die Tiefe und die ausgewählten Beispiele auf die Bedürfnisse und die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler abzustimmen.
Ziel des Unterrichts ist es,
– Regel- System- und Orientierungswissen bereit zu stellen, um den Schülerinnen und Schülern Perspektiven in einem sich rasch ändernden Bereich zu vermitteln.
– besonderes Augenmerk auf Analyse und Lösung von Problemen zu legen, welche bei Medieneinsatz und -konsum für Schülerinnen und Schüler auftreten. Das umfasst sowohl technische als auch formale und inhaltliche Aspekte.
– den kritischen und selbstbestimmten Gebrauch von Medien durch die Vermittlung von technischen, formalen und inhaltlichen Kompetenzen zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Pädagogik (einschließlich Psychologie und Soziologie:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, exemplarisch, ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Inklusive Pädagogik:
Wechselwirkungen zwischen individueller Entwicklung und Umwelt sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Didaktik:
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiografie, Psychohygiene ist zu fördern.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert, methodengerecht umzusetzen.
Stundenblockungen und seminaristisches Arbeiten sind anzustreben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Frühe sprachliche Bildung und Förderung:
Der Gegenstand zeichnet sich durch Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Vernetzung mit anderen Gegenständen aus.
Praxisbezogenheit und Reflexionsfähigkeit sowie Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln und Bewusstsein für Erst- und Zweitspracherwerb sind durch die unterschiedlichen fachlichen Anteile zu stärken.
Die breite fachliche Auseinandersetzung soll zu einem ebenso breiten Repertoire an verschiedenen Methoden der individuellen Förderung führen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Praxis:
Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.
Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Übungs- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.
Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.
Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen.
Kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts, wobei außerschulische Expertinnen und Experten aus dem Kommunikations-, Organisations-, Management- und Rechtsbereich diesen Prozess unterstützen sollen.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“, „Didaktik“ und „Praxis“ (sowie allenfalls der Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an Horten (Zusatzausbildung Hortpädagogik) „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.
Didaktische Grundsätze des künstlerisch-kreativen Bereichs:
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass
durch Experimentieren und spielerisches Erproben die Freude am gestalterischen Tun geweckt wird.
die Schülerinnen und Schüler die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie mündlich und in verschiedenen Formen der Präsentation darstellen können.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten von Architektur, Design und Umwelt soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.
Empfehlenswert ist dabei, wenn die Ergebnisse praktischer und theoretischer Auseinandersetzung jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.
Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.
Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung:
In jedem Jahrgang ist nach Möglichkeit zumindest eine Exkursion (ein Lehrausgang) in fach- und inhaltverwandte Einrichtungen abzuhalten.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Werkerziehung:
Durch die Auseinandersetzung mit technischen Materialien, Techniken und Phänomenen ist problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Textiles Gestalten:
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien, Techniken und Phänomenen ist problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:
Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.
Schülerinnen und Schüler gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik:
Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Rhythmisch-musikalische Erziehung:
Das Wahrnehmen, Verstehen und Ausdrücken der Wechselwirkung von Musik und Bewegung im künstlerisch-pädagogischen und kommunikativen Kontext stehen im Vordergrund. Ein wesentlicher Beitrag ist die Entwicklung und der Einsatz des individuellen künstlerischen Ausdrucks in Musik und Bewegung.
In diesem Zusammenhang sind Eigenerfahrungen, gruppendynamische Prozesse und Reflexion unverzichtbar. Dabei werden motorische, sozial-affektive und kognitive Lernprozesse vernetzt und bewusstgemacht.
Sowohl Projekte im musikalischen Bereich des Clusters „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“ (als auch fächerübergreifende Projekte jeder Form vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden humanistischen Gesamtbildung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Bewegungserziehung; Bewegung und Sport:
Der Unterrichtsgegenstand Bewegungserziehung; Bewegung und Sport an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik hat die Aufgabe,
– einerseits Schülerinnen und Schüler eine umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenz zu vermitteln und sie zu einer sportlich aktiven Lebensweise und zu einem verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Sport und Gesundheit zu befähigen,
– andererseits die für das zukünftige Berufsfeld in elementaren Bildungseinrichtungen (und Hort) und für die persönliche Entwicklung notwendigen berufsbezogenen Kompetenzen zu entwickeln und sicherzustellen.
Die bewegungs- und berufsbezogenen Kompetenzen sollen bei den Schülerinnen und Schüler in folgenden Kompetenzbereichen entwickelt werden: „Bewegen: Grundlagen“, „Spielen“, „Leisten“, „Darstellen und Gestalten“, „Gesundheit“, „Erleben und Wagen“, „Selbstkompetenz – Interaktion – Kommunikation“ und „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“.
Eine nachhaltige Gesundheitserziehung und das Wecken von Freude an Bewegung bei Kindern und Jugendlichen ist besonders zu beachten.
Die berufsbezogenen Kompetenzen sind aufbauend von dem 1. bis 6. Semester zu entwickeln. Dabei ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen und die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.
Im Hinblick auf die umfassende berufliche Handlungskompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, der Umsetzung von Aspekten der Sicherheit im Zusammenhang mit Bewegungsaktivitäten sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen.
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Unterrichtsmethoden:
Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schüler Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schüler geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.
Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.
In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Schülerinnen und Schüler zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.
Unterrichtsorganisation:
Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.
Der Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ setzt sich aus den Fachbereichen „Deutsch“, „Pädagogik“ „Inklusive Pädagogik“, „Didaktik“, „Praxis“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Musikerziehung/Stimmbildung“ zusammen und soll von jenen Fachlehrpersonen anteilsmäßig unterrichtet werden.
In den Pflichtgegenständen „Praxis“ und „Hortpraxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität und Evaluation:
Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess am Aufbaulehrgang dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Semesters sind den Schülerinnen und Schüler die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Unterrichtstechnologie:
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:
Die Praxis an einem Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.
Die Schülerinnen und Schüler
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– Wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Der einzelne Aufbaulehrgang soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Aufbaulehrgang, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Aufbaulehrgang im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Aufbaulehrgang hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:
– Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
– Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
– Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
– Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
– Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
– Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
– Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Schülerinnen und Schüler zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
– Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
– Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
– Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
– Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
– Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen
ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Lehrstoff
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.
und 2. Semester:
Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Sucht und Selbstverantwortung
Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
Semester – Kompetenzmodul 3:
Prinzipien normativer Ethik
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Medien und Kommunikation
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Judentum, Christentum, Islam
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
Semester – Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Tieren
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens
Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;
Reproduktion
Konflikte und Konfliktbewältigung
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
Semester– Kompetenzmodul 5:
Grundkonzepte der Ethik
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Entwicklung und aktuelle Situation;
Diversität und Diskriminierung:
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;
Gesundheitliche Aspekte des Sports;
Umgang mit Alter, Sterben und Tod
Semester – Kompetenzmodul 6:
Identitäten und Moralentwicklung
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Wirtschaft und Technik
Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung
Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
SPRACHEN UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Semester (Kompetenzmodul 1):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Hören“
– Kerninformationen entnehmen und verstehen,
– aktiv zuhören,
– Redeabsichten benennen.
im Bereich „Sprechen“
– situationsgemäß sprachlich reagieren,
– Standardsprache und Umgangssprache unterscheiden und situationsgemäß einsetzen,
– grundlegende Gesprächs- und Diskussionsformen anwenden.
im Bereich „Lesen“
– still sinnerfassend lesen und laut gestaltend lesen sowie Texten Informationen entnehmen und Hauptaussagen benennen,
– Texte subjektiv bewerten,
– mögliche Intentionen und Aussagen erkennen und reflektieren,
– relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden,
– epische Kurzformen und deren strukturelle Merkmale unterscheiden und einordnen.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– verschiedene Satzarten und Satzstrukturen nennen, richtig anwenden und analysieren,
– orthographische Regeln nennen und richtig anwenden,
– Regeln der Zeichensetzung nennen und richtig anwenden,
– häufige Fehler benennen und richtigstellen,
– Wörterbücher und andere Nachschlagewerke verwenden,
– den Sprachwandel in Beziehung zu gesellschaftlichen Entwicklungen setzen.
im Bereich „Schreiben“
– Zusammenfassungen erstellen,
– in Leserbriefen und offenen Briefen zu Themen Stellung nehmen,
– Texte themen- und aufgabengerecht gestalten,
– verschiedene Schreibhaltungen in Texten umsetzen,
– Texte in entsprechendem situativem Kontext einbetten,
– relevante Informationen entnehmen und mit eigenen Worten wiedergeben,
– eigene und andere Meinungen darstellen und begründen,
– Texte unter Einbeziehung von Informationstechnologien gestalten,
– Texte geschlechtergerecht und sprachsensibel verfassen.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der mittelalterlichen Literatur, der Reformation, des Humanismus und der Renaissance nennen und zuordnen,
– literarische Werke in ihrem historischen Kontext beschreiben und erklären,
– fiktionale und nicht fiktionale Texte unterscheiden.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– Feedbackregeln anwenden,
– auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
– sich sprachlich vorbildlich für Kinder ausdrücken.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
– Märchen und Geschichten für den elementaren Bildungsbereich aufbereiten,
– einfache Texte gut betont und situationsadäquat vorlesen und vortragen.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Rollenspiele, Gespräche, kontrollierter Dialog
Bereich „Sprechen“:
Gesprächsformen, die in den jeweiligen Fachschulen bereits erarbeitet wurden, weiterführen, Feedback geben und annehmen, Referieren unter Einbeziehung verschiedener Präsentationsmethoden (einzeln und in Gruppen), Paar- und Gruppengespräche, einfache Diskussionsformen, Rezitieren
Bereich „Lesen“:
Auseinandersetzung mit Werken aus verschiedenen Epochen im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, Übersicht über Gattungen und Epochen, literarische Epochen von den Anfängen bis zur Renaissance, Lesetechniken, lineare Texte, nicht-fiktionale und fiktionale Texte – insbesondere epische Kurzformen (Kurzgeschichte, Märchen, Sage, Novelle, Anekdote, Fabel, Parabel, ...), ausgewählte Werke der Literatur sowie der Kinder-und Jugendliteratur
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Wiederholung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik, Entwicklung der Sprache von den Anfängen bis zur Gegenwart (Sprachwandel, Sprachgeschichte, Tendenzen der Gegenwartssprache), Satzanalyse, gängige Fremdwörter, ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und Grammatik, variantenreichen Wortschatz anwenden
Bereich „Schreiben“:
Formen kreativen Schreibens, Zusammenfassung, Leserbrief und offener Brief, prozessorientiertes Schreiben, Exzerpieren
Bereich „Reflexion“:
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur des Mittelalters, der Reformation, des Humanismus und der Renaissance, Bezüge zur Gegenwart, Kinder und Jugendliteratur
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Feedbackkultur, Rollenspiele
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Bericht, Dramatisieren, szenische Darstellungen
Semester (Kompetenzmodul 2):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Sprechen“
– Stil- und Sprachebenen unterscheiden und gezielt einsetzen,
– Inhalte sprachlich angemessen vorbringen,
– Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren,
– sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren,
– Äußerungen durch para- und nonverbale Ausdrucksmittel unterstützen.
im Bereich „Lesen“
– Texte in Kontexten verstehen,
– Information aus unterschiedlichen Texten prüfen, vergleichen, verbinden,
– sich mit Texten kritisch auseinandersetzen und diese bewerten,
– Bezüge zu eigenem Wissens- und Erfahrungssystem herstellen.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– die Rechtschreib- und Grammatikregeln richtig anwenden,
– die Regeln der Zeichensetzung richtig anwenden,
– Begriffe definieren und erläutern,
– schultypen- und fachrelevante Fachbegriffe nennen und anwenden,
– Varietäten des Deutschen unterscheiden.
im Bereich „Schreiben“
– Erörterungen und Empfehlungen verfassen,
– literarische Texte und Sachtexte analysieren,
– Texte als Ausdruck strukturierten Denkens verfassen,
– eigene bzw. fremde Texte formal und inhaltlich überarbeiten und bearbeiten.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der Literatur des Barocks, der Aufklärung sowie des Sturm und Drangs nennen und zuordnen,
– literarische Werke in ihrem historischen Kontext analysieren,
– Stilfiguren erkennen und benennen,
– über den Informationswert von Medien, Kunst und Literaturbetrieb reflektieren,
– Einblick in andere Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– im Team zielorientiert arbeiten,
– sich sprachlich vorbildlich für Kinder ausdrücken.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– einfache Texte gut betont und situationsadäquat vorlesen und vortragen,
– Literatur für Kinder nach ästhetischen und sprachlichen Kriterien beurteilen,
– ihre sprachlichen und literarischen Kenntnisse auf das pädagogische Berufsfeld übertragen und kreativ anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Sprechen“:
Gesprächsformen vertiefen und weitere erarbeiten, Gesprächsrunden leiten, Präsentationstechniken, Recherche, Medieneinsatz, darstellerische Übungen, Diskussionen mit vorgegebenen Positionen
Bereich „Lesen“:
Literatur des Barock bis Sturm und Drang, ausgewählte Werke der Literatur sowie der Kinder- und Jugendliteratur, Recherche in Bibliotheken und Internet, Quellenkritik, Zeitungen, Zeitschriften, Massenmedien
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik und Bewusstmachen von Stilvarianten, vor allem in Bezug auf die eigene Sprachkompetenz, Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit, Jugendsprache, regionale Umgangssprache, Sprachphänomene (Denglisch, ...)
Bereich „Schreiben“:
Handouts erstellen, Textgebundene, freie, literarische Erörterungen und Auseinandersetzung mit argumentativen Textsorten (zB Pro und Kontra – Argumentation, Begriffserläuterung), analytische Auseinandersetzung mit literarischen Texten, Empfehlung, Textüberarbeitungen, Rezensionen
Bereich „Reflexion“:
Reflexion der literarischen Epochen, Bezüge zur Gegenwart, Massenkultur, Hochkultur, Avantgarde
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Produktive Auseinandersetzung mit Medien unter Einsatz neuer Technologien, Sprechübungen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Einblick in mögliche Kriterien der Kinderliteratur, Dramatisieren von Texten (Bilderbüchern), Leitung einer Gesprächsrunde, fächerübergreifende Projekte
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Hören“
– Redeabsichten erkennen und einordnen,
– paraverbale und nonverbale Äußerungen wahrnehmen und reflektieren.
im Bereich „Lesen“
– verschiedene Techniken der Texterfassung und –analyse anwenden,
– Texte analysieren und interpretieren,
– Korrelation der formalen Aspekte mit dem Textinhalt erkennen und benennen,
– unterschiedliche Weltsichten und Denkmodelle reflektieren,
– sich mit Texten kritisch auseinandersetzen und diese bewerten.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– die Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden.
im Bereich „Schreiben“
– Textanalysen erstellen,
– Interpretationen verfassen,
– verschiedene Schreibhaltungen benennen und in Texten umsetzen,
– Texte in entsprechendem situativem Kontext einbetten,
– Texte themengerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten,
– eigene und fremde Texte formal und inhaltlich überarbeiten,
– wissenschaftliche Techniken anwenden,
– Texte anhand nichtsprachlicher Gestaltungsmittel verfassen.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der Literatur der Klassik sowie Romantik nennen und zuordnen,
– literarische Werke in ihrem historischen Kontext vergleichen,
– den Kulturbegriff diskutieren.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– verschiedene Präsentationsmethoden anwenden,
– Gesprächsrunden leiten,
– Techniken und Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Rezeption, Rollenspiele, Gespräche, kontrollierter Dialog
Bereich „Lesen“:
Literatur von der Klassik bis zur Romantik, themenbezogene Auseinandersetzung mit Werken aus verschiedenen Epochen im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, lineare und nichtlineare Texte (Infografiken, ...), fiktionale und nicht-fiktionale Texte, ausgewählte Werke der Literatur sowie der Kinder- und Jugendliteratur
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Weitere Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik, Übungsschwerpunkte im Hinblick allfälliger Defizite der Schülerinnen und Schüler sowie Sprachwandel und Sprachnorm, prozessorientiertes Schreiben
Bereich „Schreiben“:
Grundlagen zur Hinführung auf wissenschaftliches Arbeiten sowie die Erarbeitung der formalen Kriterien der Textgestaltung bei wissenschaftlichen Arbeiten, Textanalyse, Interpretation
Bereich „Reflexion“:
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur der Klassik und Romantik, Bezüge zur Gegenwart
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Weiterführende Auseinandersetzung mit Medien (Film, Fernsehspiele, Hörspiele ua.), Diskussionen, Präsentationstechniken, Zitieren, Bibliographieren, Recherche
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Hören“
– auch diffizile Gestaltungsmittel gesprochener Sprache (Satire, zynische oder sarkastische Bemerkungen) analysieren,
– Redeabsichten in komplexeren Zusammenhängen erkennen und reflektieren.
im Bereich „Sprechen“
– Sprechtechniken wirkungsvoll anwenden,
– wirkungsvoll rezitieren,
– Diskussionen kompetent leiten,
– auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren.
im Bereich „Lesen“
– Texte analysieren und interpretieren,
– unterschiedliche Weltsichten und Denkmodelle reflektieren,
– sich mit Texten kritisch auseinandersetzen und diese bewerten.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– Sprachnormen reflektiert und sicher anwenden.
im Bereich „Schreiben“
– eine Meinungsrede verfassen,
– Texte themengerecht und anspruchsvoll gestalten,
– Texte medien- und situationsbezogen gestalten,
– komplexe Inhalte überzeugend und schlüssig formulieren.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der Literatur des Vormärz, Realismus, Naturalismus nennen und zuordnen,
– literarische Werke in ihrem historischen Kontext reflektieren,
– Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt vergleichen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– gesellschaftspolitische und berufsbezogene Themen kompetent erläutern und kommentieren,
– Techniken und Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden,
– angemessene Fachsprache und -begriffe anwenden.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– die Kriterien politisch korrekter Inhalte benennen und anwenden,
– Grundlagen der sprachlichen Frühförderung anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Satire, (politisches) Kabarett, Verbalstrategien, rhetorische Figuren
Bereich „Sprechen“:
Kreativer Umgang mit Lauten, Wörtern und Texten, Teambesprechungen, Elterngespräch
Bereich „Lesen“:
Literatur vom Biedermeier/Vormärz bis zum Naturalismus, Themenbezogene Auseinandersetzung mit Werken aus verschiedenen Epochen im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, ausgewählte Werke der Literatur sowie der Kinder- und Jugendliteratur
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Kontextgebundene Rechtschreib- und Grammatikübungen, prozessorientiertes Schreiben
Bereich „Schreiben“:
Meinungsrede, Interpretationsmethoden und Literaturkritik
Bereich „Reflexion“:
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur des Vormärz, Realismus, Naturalismus, Bezüge zur Gegenwart, Theaterbesuch
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Weiterführende Auseinandersetzung mit Medien, insbesondere Literaturverfilmungen, Vortrag, Präsentation
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Elternbrief, Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur, Übungen zur sprachlichen Frühförderung, Kritische Auseinandersetzung mit Medien in Bezug auf Anderssein, Inklusion, interkulturelles Lernen
Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Hören“
– komplexe mündliche Darstellungen erfassen,
– Redeabsichten analysieren.
im Bereich „Sprechen“
– passende Gesprächsformen in privaten, öffentlichen und beruflichen Situationen anwenden,
– berufsbezogene Informationen einholen und geben.
im Bereich „Lesen“
– verschiedene Techniken der Texterfassung und Textanalyse vertiefend anwenden,
– intermediale und intertextuelle Bezüge herstellen.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– sprachlichen Wandel in Texten benennen und erläutern,
– Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
im Bereich „Schreiben“
– Kommentare erstellen,
– schriftlich Stellung nehmen und kommentieren,
– Texte themen- und adressatenadäquat verfassen.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der Literatur der Jahrhundertwende nennen und zuordnen,
– über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst und Literaturbetrieb reflektieren,
– Darstellungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten,
– populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten,
– Medien, Kunst-und Literaturbetrieb als Institution und Wirtschaftsfaktoren verstehen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– sprachsensibel formulieren,
– sich in angemessener Fachsprache ausdrücken.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Fachartikel verstehen und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Bewerbungstraining, aktuelle gesellschaftliche Themen, kontrollierter Dialog
Bereich „Sprechen“:
Beratungs-, Bewerbungs- und Beschwerdegespräch, Gespräche, Telefonate, Interviews, Vortrag, Rollenspiel, Moderation und Diskussionsleitung
Bereich „Lesen“:
Literatur von der Jahrhundertwende bis zur Nachkriegszeit, themenbezogene Auseinandersetzung mit Werken aus verschiedenen Epochen im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, verschiedene Formen der Gegenwartskunst (Film, Theater, Musical, Oper), Textvergleiche
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Texte aus verschiedenen Epochen, Tendenzen der Gegenwartssprache, Übungen zur Sprachrichtigkeit
Bereich „Schreiben“:
Kommentar, Stellungnahmen, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben
Bereich „Reflexion“:
Filmanalyse, Literaturverfilmungen, Theaterinszenierungen
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Geschlechter- und minderheitengerechte Formulierungen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Fachliteratur
Semester (Kompetenzmodul 6):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Hören“
– Gestaltungsmittel gesprochener Sprache analysieren, reflektieren und anwenden.
im Bereich „Sprechen“
– komplexe Inhalte monologisch und dialogisch präsentieren.
im Bereich „Lesen“
– verschiedene Techniken der Texterfassung und Textanalyse vertiefend anwenden.
im Bereich „Sprachbewusstsein“
– Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen.
im Bereich „Schreiben“
– Texte mit unterschiedlicher Intention eigenständig verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen.
im Bereich „Reflexion“
– epochentypische Merkmale und Motive der Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts nennen und zuordnen,
– literarische Werke in ihren historischen Kontexten reflektieren und in Beziehung setzen,
– gesellschaftspolitische Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen,
– zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Fachartikel verstehen und nützen,
– Besonderheiten von Gesprächen mit Team, Eltern und öffentlichen Einrichtungen beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Hören“:
Hörspiel, Rede, Gespräch, kontrollierter Dialog
Bereich „Sprechen“:
(Öffentliche) Präsentation, Videoanalyse
Bereich „Lesen“:
Literatur der Gegenwart, Themenbezogene Auseinandersetzung mit Werken aus verschiedenen Epochen im jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontext, verschiedene Formen der Gegenwartskunst
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Übungen zur Sprachrichtigkeit, Fehlerkategorien
Bereich „Schreiben“:
Vertiefung von Textsorten
Bereich „Reflexion“:
Ausgewählte Beispiele der Literatur des 20. und 21. Jahrhundert
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Fachliteratur, professionelle Gesprächsführung
Schularbeiten:
-
- Semester: je 1 zweistündige Schularbeit
Semester: 1 dreistündige Schularbeit
Semester: 1 vierstündige Schularbeit
2.2 ENGLISCH
Semester (Kompetenzmodul 1):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“
– aus einfachen Alltagstexten, literarischen Texten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen,
– Anweisungen verstehen und darauf adäquat reagieren,
– die Hauptinhalte komplexerer Texte und Tonaufnahmen zu konkreten Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen,
– bei der Behandlung eines Themas die Argumentation verstehen,
– in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen.
im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“
– über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und sich zu Plänen und Ansichten äußern und Erklärungen geben,
– sich im eigenen Fachgebiet zu einem konkreten Themenspektrum klar ausdrücken und dazu Stellung nehmen,
– höflich Überzeugungen und Meinungen, Zustimmung und Ablehnung ausdrücken,
– eine Reihe von Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden,
– persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten,
– im eigenen Sachgebiet mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen zusammenfassen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden,
– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und einige Strategien zum Spracherwerb anwenden,
– die Erst- bzw. Umgebungssprachen und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen,
– sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation kontinuierlich entwickeln,
– aktiv in einem Team mitarbeiten und ihren Beitrag zur Bewältigung der jeweiligen Aufgabenstellung leisten,
– eine Aufgabenstellung mit Hilfe verschiedener Medien erarbeiten.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Aktivitäten setzen, die für die Förderung von Sprachen und das Kennenlernen von Kulturen in der Kinderbetreuung besonders geeignet sind,
– Lernumgebungen beschreiben.
Lehrstoff:
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten, Bildung, Erziehung, Lernbereiche in elementaren Bildungseinrichtungen, Kulturen und Länder des englischsprachigen Raums, Berufe in der Kinderbetreuung, politische und gesellschaftliche Strukturen, neue Technologien und Medien, Geschlechterbilder und Gender-Fragen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Kunst und Kultur, Freizeitkultur
Bereich „Hören“:
Podcasts, Radionachrichten, Videos, Tonaufnahmen, Interviews
Bereich „Lesen“:
Vertiefung und Erweiterung: Anzeigen, Informationsbroschüren, narrative Texte, Gedichte, Spielanleitungen, Regeln, Alltagstexte, Sachtexte, Websites, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte
Bereich „Zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen“:
Vertiefung und Erweiterung: Berichte über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen, Reisen und aktuelles Geschehen, Präsentationen, Buch-, Filmbesprechung; Diskussionen, persönliche und berufliche Pläne, Hoffnungen, Ziele, Träume, Gefühle, berufsbezogene Themen, Aktivitäten, die im Berufsfeld in Verbindung mit englischer Sprache besonders geeignet sind: Lieder, Reime, Bilderbücher, Spiel- und Bewegungsanleitungen, Alltagsabläufe in (elementaren) Bildungseinrichtungen, Räume und Ausstattung im elementaren Bildungsbereich
Bereich „Schreiben“:
Vertiefung und Erweiterung: Buch- und Filmbesprechungen, formelle und informelle E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, Artikel, Bericht, Abläufe im Alltag von elementaren Bildungseinrichtungen, Räume und Ausstattung in elementaren Bildungseinrichtungen, einfache argumentative Texte
Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Basierend auf Kommunikationssituationen Vertiefung und Erweiterung von Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Methoden zur Wortschatzerweiterung, Einsatz digitaler Medien, Internetrecherchen, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, konstruktives Feedback, Instrumente zur Selbsteinschätzung, Umgang mit unterschiedlichen Medien, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt, wie Fremd- und Lehnwörter
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Übertragung der im Unterricht erarbeiteten Themen in das zukünftige Berufsfeld: Spielbereiche und tägliche Abläufe in elementaren Bildungseinrichtungen, Räume und Ausstattung, Gruppenstruktur
Semester (Kompetenzmodul 2):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“
– die Hauptinhalte komplexerer Texte und Tonaufnahmen zu konkreten Situationen aus dem persönlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Bereich verstehen,
– bei der Behandlung eines Themas die Argumentation verstehen und zusammenfassen,
– in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen benennen,
– Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine einfache Aufgabe zu lösen.
im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“
– sich im eigenen Fachgebiet mit einer gewissen Sicherheit zu vertrauten Themen klar ausdrücken und einen Standpunkt vertreten,
– über Erfahrungen und Ereignisse detailliert berichten, Ziele und Erwartungen beschreiben, sich zu Plänen und Ansichten nachvollziehbar äußern und Erklärungen geben,
– Überzeugungen und Meinungen, Zustimmung und Ablehnung zu einer Reihe von persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Themen ausdrücken,
– eine Reihe von Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden,
– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden.
im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden,
– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und einige Strategien zum Spracherwerb anwenden,
– aus Texten und Quellen die wichtigsten Informationen zusammenfassen,
– die Erst- bzw. Umgebungssprachen und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen,
– sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und benennen,
– die Fähigkeit zur inter- und transkulturellen Kommunikation kontinuierlich entwickeln,
– die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren,
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