Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Errichtung einer nachgeordneten Dienstbehörde und Personalstelle im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023 – DVPV BMLV 2023)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2023-08-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 bis 3a des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2020, sowie des § 2e Abs. 1 bis 1b des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2023, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verordnet:

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

Nachgeordnete Dienstbehörde

§ 1. Nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG ist die Dienststelle Direktion 1 – Einsatz.

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

Nachgeordnete Personalstelle

§ 2. Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG ist die Dienststelle nach § 1.

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

Übertragung einzelner Dienstrechtsangelegenheiten

§ 3. Abweichend von § 1 und § 2 ist die Bundesministerin für Landesverteidigung für Dienstrechtsangelegenheiten

1.

des Pensions- und Sozialrechts,

2.

der Reisegebühren und

3.

der Dienst- und Naturalwohnungen

zuständige Dienstbehörde und Personalstelle für alle Bediensteten im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

Übergangsbestimmung

§ 4. Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2.

Abkürzung

DVPV BMLV 2023

In- und Außerkrafttreten

§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2022 (DVPV BMLV 2022), BGBl. II Nr. 170/2022, außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.