Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die Zuordnung der Hauptwohnsitze für den Regionalausgleich nach § 4 Abs. 4 Klimabonusgesetz (Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den regionalen Klimabonus (KliBG), BGBl. I Nr. 11/2022 in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Gegenstand
§ 1. Gegenstand dieser Verordnung ist die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer der vier Kategorien des Regionalausgleichs im Sinne des § 4 KliBG.
Zuordnung der Hauptwohnsitze
§ 2. Die Anlage zu dieser Verordnung enthält die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer Kategorie des Regionalausgleichs auf Ebene der Gemeinde, in welcher die Hauptwohnsitze jeweils gelegen sind. Diese Zuordnung bestimmt die Höhe des jeweiligen Regionalausgleichs gemäß § 4 Abs. 1 KliBG.
Inkrafttreten
§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anlage
Kategorisierung der Gemeinden für die Zuordnung der darin gelegenen Hauptwohnsitze zu einer der Kategorien des Regionalausgleichs gemäß § 4 Abs. 1 KliBG
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.