Kundmachung des Bundesministers für Inneres über das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2023-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 24 Abs. 6 des EGovernment-Gesetzes (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2022, wird das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) ab 5. Dezember 2023 kundgemacht.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.