Kundmachung des Bundesministers für Inneres über das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID)
Gemäß § 24 Abs. 6 des EGovernment-Gesetzes (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2022, wird das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) ab 5. Dezember 2023 kundgemacht.
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