Kundmachung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport über die Valorisierung des Fahrtkostenzuschusses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2023-12-28
Status Aufgehoben · 2025-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 175/2025).

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 20b Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 29/2023, wird kundgemacht:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 175/2025).

Auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 17. November 2023 ändert sich die Höhe des Fahrtkostenzuschusses in den Fällen

1.

des § 20b Abs. 2 Z 1 GehG bei einer einfachen Fahrtstrecke von

a)

20 km bis 40 km von 24,18 Euro auf 25,39 Euro,

b)

40 km bis 60 km von 47,82 Euro auf 50,22 Euro,

c)

über 60 km von 71,47 Euro auf 75,06 Euro,

2.

des § 20b Abs. 2 Z 2 GehG bei einer einfachen Fahrtstrecke von

a)

2 km bis 20 km von 13,16 Euro auf 13,82 Euro,

b)

20 km bis 40 km von 52,20 Euro auf 54,82 Euro,

c)

40 km bis 60 km von 90,87 Euro auf 95,43 Euro,

d)

über 60 km von 129,77 Euro auf 136,28 Euro.

Die Änderung der Beträge wird mit 1. Jänner 2024 wirksam.

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