Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung
Geltender Text a fecha 2024-02-03
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