Kundmachung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden der Evangelischen Kirche in Österreich

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2024-02-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182/1961, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:

1.

Der Name der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Sauerbrunn wurde mit Wirkung vom 8. März 2023 geändert auf: Evangelische Tochtergemeinde A.B. Bad Sauerbrunn.

2.

Der Name der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Walbersdorf wurde mit Wirkung vom 8. März 2023 geändert auf: Evangelische Tochtergemeinde A.B. Walbersdorf-Mattersburg.

3.

Der Name der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Grieskirchen wurde mit Wirkung vom 19. April 2023 geändert auf: Evangelische Tochtergemeinde A.B. Grieskirchen-Gallspach.

4.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt wurde mit Wirkung vom 12. Mai 2023 geändert auf: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Johanneskirche.

5.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Villach wurde mit Wirkung vom 7. September 2023 geändert auf: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Villach-Stadtpark.

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