Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2024-04-18
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.

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