Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2024-05-04
Status Aufgehoben · 2024-10-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 271/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 271/2024

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 2.5.2024 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:

Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.

Allgemeine Digitalisierungsstrategie. Angelegenheiten des EGovernments. Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien. Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E -Rechts.

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