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Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)

Geltender Text a fecha 2024-06-05

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.