Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)
Geltender Text a fecha 2024-06-05
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.