Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Metalldesign (Metalldesign-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, wird verordnet:

Lehrberuf Metalldesign

§ 1. (1) Der Lehrberuf Metalldesign ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:

1.

Gürtlerei,

2.

Gravur,

3.

Metalldrückerei.

(3) Eine Kombination der Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht auszubildenden Schwerpunktes ergänzend ausgebildet werden.

(4) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.

(5) Die Schwerpunktausbildung ist im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Metalldesign über die in Abs. 2 und 3 angeführten beruflichen Kompetenzen.

(2) Gemeinsamer fachlicher Kompetenzbereich:

Grundlagen des Metalldesign
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign stellt auftragsbezogen unterschiedliche Produkte, wie Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, Schmuckgegenstände, Druckformen, Schilder, runde Hohlkörper und Kunstwerke mit verschiedenen Techniken des Metalldesigns her.
Dazu ermittelt sie Informationen aus Kundenentwürfen, CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen und wählt auf Grundlage ihres Wissens von Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auftragsbezogen geeignete Werkstoffe. Sie bereitet Werkzeuge und Maschinen vor und achtet bei den Arbeitsabläufen auf die betriebliche Qualitätssicherung und die Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften. Bei Bedarf tauscht die Fachkraft beschädigte Werkzeuge und Maschinen aus oder setzt einfache Beschädigungen selbst in Stand.
Zur Herstellung von Produkten führt die Fachkraft auftragsbezogen unterschiedliche Trennverfahren, wie Schneiden und Sägen, durch und stellt mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten lösbare und unlösbare Verbindungen her, zB durch Kleben, Nieten oder Löten. Abhängig von den jeweiligen Anforderungen bearbeitet sie Werkstücke aus Metall, zB durch Bohren, Biegen, Einrollen, Drehen oder Fräsen, mittels Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, konventionellen Werkzeugmaschinen oder computerunterstützten Maschinen. Im Rahmen der Fertigung führt die Fachkraft einfache technische Berechnungen durch, wie zB Drehzahl- und Vorschubberechnungen. Zur Messung und Prüfung von Werkstücken wählt die Fachkraft Prüfmittel, wie Maßstäbe oder Winkelmesser, aus und identifiziert bei deren Durchführung etwaige Fehlerquellen. Die hergestellten Produkte beurteilt sie in Bezug auf Qualität und Kundenvorgaben.
Die Fachkraft verpackt die Produkte fachgerecht und kundenspezifisch, richtet Einheiten für den Transport oder zur Lagerung her und berücksichtigt dabei den grundlegenden innerbetrieblichen Logistikprozess, von der Warenbeschaffung, Warenannahme, Warenlagerung und internen Logistik bis hin zur Warenauslieferung.
Bei der Durchführung von Arbeiten beachtet die Fachkraft relevante gesetzliche Bestimmungen und technische Richtlinien.

(3) Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche:

Schwerpunkt: Gürtlerei
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Gürtlerei entwirft auf Grundlage von Kundenentwürfen unterschiedliche Produkte (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände).
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Bei Bedarf nimmt sie auch mittels CAD (Computer Aided Design, rechnerunterstützes Konstruieren)-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab.
Auf Grundlage von Entwürfen und Zeichnungen stellt die Fachkraft Produkte der Gürtlerei her oder repariert diese. Dazu stellt sie Hilfswerkzeuge wie Meißel und Schablonen her. Sie bearbeitet Metalle und Werkstücke mit unterschiedlichen Fertigungstechniken, richtet sie zu und verformt sie mit verschiedenen Techniken (zB durch Biegen, Stauchen, Bördeln, Treiben oder Ziselieren). Darüber hinaus schweißt die Fachkraft in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren und führt einfache Oberflächenbehandlungsverfahren durch.
Die Fachkraft baut auf der Basis einfacher elektrotechnischer Schalt- und Anschlusspläne Produkte (zB elektrische Beleuchtungskörper) zusammen und veranlasst die Endmontage und Abnahme elektrischer Bauteile. Dabei hält sie einschlägige Sicherheitsbestimmungen und technische Richtlinien ein.
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gürtlerei, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung.
Schwerpunkt: Gravur
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Gravur graviert auf Grundlage von Kundenentwürfen unterschiedliche Produkte (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände).
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Dabei nutzt sie Grafikprogramme oder nimmt mittels CAD-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab.
Auf Grundlage von Entwürfen und Zeichnungen graviert die Fachkraft Produkte von Hand oder maschinell mittels Graviermaschinen. Außerdem führt sie aufbauend auf ihrem breiten Hintergrundwissen über Materialien und Techniken zum Gestalten von Oberflächen verschiedene betriebsspezifische Gravurtechniken durch (zB Lasergravuren, Stempel- oder Formengravuren). Zur fachgerechten Ausführung erkennt sie vor der Bearbeitung unterschiedliche Oberflächenveredelungsverfahren, insbesondere Eloxieren und Beschichten an verschiedenen Produkten und passt bei Bedarf die Bearbeitungsmethode daran an. Dabei berücksichtigt sie auch mögliche Alternativen (zB unterschiedliche Druckverfahren).
Darüber hinaus entwirft, plant und gestaltet die Fachkraft Muster, Schriften und Beschriftungen, färbt unter Berücksichtigung der Farbenlehre Schilder und montiert sie bei Bedarf fach- und anforderungsgerecht.
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gravur, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung.
Schwerpunkt: Metalldrückerei
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign mit dem Schwerpunkt Metalldrückerei entwirft auf Grundlage von Kundenentwürfen Produkte (zB runde Hohlkörper und Formteile wie Kunstwerke, Lüftungsteile, Beleuchtungskörperteile).
Sie beurteilt bereitgestellte Skizzen und Zeichnungen und erkennt etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte). Die Fachkraft setzt Kundenentwürfe in Form von zB Designskizzen unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen um. Bei Bedarf nimmt sie auch mittels CAD-Software Adaptierungen vor und leitet die entstandenen 2D-Zeichnungen und/oder 3D-Daten in Produktionsdatensätze ab. Außerdem konstruiert sie zugehörige Drückformen und/oder Modelle für unterschiedliche Produkte, Einzel- und Serienteile und legt Teilungen, Schnitte und Trennebenen fest.
Diese Modelle stellt die Fachkraft aus Holz, Metall und Kunststoff durch Formdrehen und/oder Drechseln her, um darauf aufbauend runde Hohlkörper und Formteile als Einzelteile und Serienteile zu fertigen.
Zur Herstellung von Werkstücken der Metalldrückerei verformt sie verschiedene Metalle auf der Drückbank per Hand oder mittels CNC-gesteuerten Drückbänken. Die Fachkraft zieht dazu die Werkstücke auf der Drückbank vor-, nach- und ein, legt Werkstückränder aus und/oder um, sticht Werkstückböden aus und dreht Innenseiten aus. Bei Bedarf wärmt sie Metalle elektrisch und mit Flamme vor, glüht sie und führt Oberflächenbehandlungen durch. Die Fachkraft führt außerdem verschiedene Verbindungstechniken durch (zB Weich- und Hartlöten) und schweißt in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren.
Die Fachkraft beurteilt die Qualität von Arbeiten im Bereich der Metalldrückerei, berät Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen und die Umsetzung der herzustellenden Produkte und informiert über die zeitliche Umsetzung.

(4) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Lehrberuf Metalldesign folgende fachübergreifende Kompetenzen ein.

1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Beruf Metalldesign ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert und situationsgerecht. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch in Englisch, und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Vorschriften zur Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Metalldesign wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Berufsbild

§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der jeweils geltenden Fassung, und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.

(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

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