Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Holztechnik (Holztechnik-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 24
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, wird verordnet:

Lehrberuf Holztechnik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Holztechnik ist als Modullehrberuf eingerichtet.

(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:

1.

Fertigteilproduktion (H1),

2.

Werkstoffproduktion (H2),

3.

Sägetechnik (H3),

4.

Fensterbautechnik (H4).

(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 das Spezialmodul Design, Konstruktion und Projektmanagement (S1) gewählt werden.

(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodul sind möglich:

Hauptmodule können kombiniert werden mit
H1 H2 H3 H4 S1
H1 x x x x
Dauer 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3,5 Jahre
H2 x x x x
Dauer 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3,5 Jahre
H3 x x x x
Dauer 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3,5 Jahre
H4 x x x x
Dauer 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3,5 Jahre

(5) Die Ausbildung im Modullehrberuf Holztechnik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert drei Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre, wird das Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit dreieinhalb Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.

(6) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.

(7) Die auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und das Spezialmodul sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik über die in Abs. 2 und 3 angeführten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

Hauptmodul Fertigteilproduktion:
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Fertigteilproduktion verarbeitet Massivhölzer und Holzwerkstoffe wie zB Span-, Sperrholz- und Faserplatten, Schnittholzprodukte, aber auch andere Werkstoffe wie Metall- und Kunststoffbauteile zu Fertigbauteilen für Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelbauteile. Sie stellt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) ein, überwacht den Produktionsprozess, führt Vormontagen durch und baut die Fertigteile zusammen. Sie bestückt die Maschinen mit Bearbeitungswerkzeugen (Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermittel), überwacht den Bearbeitungsprozess und führt regelmäßig Qualitätskontrollen an den hergestellten Produkten durch. Bei Störungen behebt sie einfache Fehler selbst oder veranlasst die Behebung komplizierterer Maschinenfehler.
Weiters bedient und überwacht sie Holztrocknungsanlagen und führt Holzschutzmaßnahmen und Oberflächenveredelungen durch. Sie schleift und säubert die Holzoberflächen und bearbeitet sie zB durch Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen. Die gefertigten Einzelteile werden vormontiert, Zusatzelemente und Hilfsstoffe (zB Griffe, Scharniere, Sonnenschutz, Dichtungen, elektrische Teile) angebracht und zu Fertigteilen zusammengebaut.
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Hauptmodul Werkstoffproduktion:
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Werkstoffproduktion kontrolliert und beurteilt die Qualität der gelieferten Massivhölzer und Holzwerkstoffe und sorgt für eine fachgerechte Lagerung. Vor der Verarbeitung von Rundhölzern (zB Fichte, Buche, Eiche, Kiefer) zu Holzwerkstoffen wie Parkett, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholzplatten und Holzleimprodukten bestimmt sie das erforderliche Arbeitsprogramm und stellt die erforderlichen Hölzer und Hilfsmittel bereit. Sie bestückt die Produktionsmaschinen und -anlagen (zB Entrindungs- und Zerspanungsanlagen, Scheibenhacker, Komponentenmischer, Beleimungsmaschinen, Form- und Pressenstraßen, Schleif- und Sägelinien) mit Bearbeitungswerkzeugen (zB Entrindungs- und Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermitteln) und steuert und überwacht den Bearbeitungsprozess. An den fertigen Holzwerkstoffen führt sie regelmäßig Qualitätskontrollen durch.
Weiters bedient und überwacht sie Holztrocknungsanlagen und führt Oberflächenbehandlungen und -veredelungen (zB Beschichten mit Furnieren, Folien, Kunststoffen oder Lacken, Wachsen, Aufbringen von Holzschutzmitteln und -lasuren) durch. Die fertigen Holzwerkstoffe werden fachgerecht gelagert, verpackt und für den Weitertransport vorbereitet.
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Produktionsmaschinen und Produktionsanlagen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Hauptmodul Sägetechnik:
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Sägetechnik kontrolliert und beurteilt die Qualität der gelieferten Rundhölzer sowie Schnittholz und sorgt für eine fachgerechte Lagerung. Vor der Verarbeitung von Rundhölzern (zB Fichte, Buche, Eiche, Kiefer) zu Schnittholz bestimmt sie zunächst das erforderliche Arbeitsprogramm und wählt die geeigneten Rohhölzer aus. Sie legt Schnittgeschwindigkeit, Schnittabstand, Vorschub und andere Eigenschaften fest und stellt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen ein (zB Ablänganlagen, Band- oder Gattersägen, Hobelanlage, Sortieranlage, Brettschichtholzanlage). Sie bestückt die Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen mit Bearbeitungswerkzeugen (Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermitteln), überwacht den Bearbeitungsprozess und kontrolliert die Qualität der hergestellten Produkte.
Die Fachkraft sorgt bei fertigen Schnittholzprodukten (zB Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, Massivholzplatten, Hobel-ware, Profilholz, sägeraue Produkte) und Sägenebenprodukten (zB Rinde, Sägespäne, Sägemehl, Hack-schnitzel) für eine fachgerechte Trocknung und Lagerung . Sie kennt die Besonderheiten bei der natürlichen Trocknung im Freien oder auf überdachten Lagerplätzen, bei der die Hölzer auf einem Stapelunterbau aus Beton oder Stein gestapelt oder eben mittels Holztrocknungsanlagen getrocknet werden, führt diese durch und überwacht sie. Vor der Auslieferung paketiert und etikettiert sie die Hölzer.
Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen sowie Be- und Verarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Hauptmodul Fensterbautechnik:
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik – Fensterbautechnik verarbeitet unterschiedliche Holzwerkstoffe, aber auch andere Werkstoffe wie Glas, Metall- und Kunststoffbauteile, zu Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren. Sie stellt die Be- und Verarbeitungsmaschinen (zB CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Biegemaschinen) ein, überwacht den Produktionsprozess, führt Vormontagen durch und baut die Fertigteile zusammen. Sie bestückt die Be- und Verarbeitungsmaschinen mit Bearbeitungswerkzeugen (zB mit Sägeblättern, Zerspanungswerkzeugen) und Betriebsstoffen (Kühl- und Schmiermittel), überwacht den Bearbeitungsprozess und führt regelmäßig Qualitätskontrollen an den hergestellten Produkten durch. Bei Störungen behebt sie einfache Fehler selbst oder veranlasst die Behebung komplizierterer Maschinenfehler.
Weiters führt sie Oberflächenbehandlungen und -veredelungen durch. Sie schleift und säubert die Oberflächen und bearbeitet sie zB durch Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen. Die gefertigten Einzelteile werden weiterbearbeitet (Verglasung einbringen und verkleben), Zusatzelemente und Hilfsstoffe (zB Beschläge, Griffe, Sonnenschutz, Dichtungen, Einbruchsschutz, elektrische Teile) angebracht und zu Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren zusammengebaut.
In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem das Montieren und Befestigen sowie das anschließende Abdichten von im Betrieb hergestellten Fenstern, Türen und Hebe-Schiebetüren. Zur fachgerechten Ausführung ihrer Tätigkeiten liest die Fachkraft technische Unterlagen und arbeitet mit den unterschiedlichsten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, Be- und Verarbeitungsmaschinen sowie Messgeräten unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Spezialmodul Design, Konstruktion und Projektmanagement:
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik mit der Spezialisierung Design, Konstruktion und Projektmanagement gehören das Planen, Entwerfen und Gestalten, nach eigenen Ideen (kreativ) oder nach Designvorgaben und Trends, von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe- Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) und Nebenprodukten für die Serienproduktion. Dazu bedient sie sich unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (Computer Aided Design – CAD [rechnerunterstütztes Konstruieren]) oder anderer digitaler Tools, um Zeichnungen oder Simulationen sowie begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) zu erstellen. Bei der Gestaltung wählt die Fachkraft bereits die geeigneten Werk- und Hilfsstoffe, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen, sowie passende Produktionsverfahren aus.
Im Rahmen ihrer Aufgaben arbeitet sie in Projekten mit und ist für die Umsetzung eigener Teilprojekte selbst verantwortlich. Berichte zum Projektfortschritt sowie andere Arbeitsergebnisse präsentiert die Fachkraft mit geeigneten Präsentationstechniken.

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik folgende fachübergreifende Kompetenzen ein.

1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Fachkraft im Lehrberuf Holztechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Daten-schutz-Grundverordnung).

Berufsbild

§ 3. (1) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche, wobei die fachlichen Kompetenzbereiche in Grundmodul, Hauptmodule und Spezialmodul gegliedert sind.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der jeweils geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.

Fachübergreifende Kompetenzbereiche und Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmoduls

§ 4. (1) Zum Erwerb der beruflichen Kompetenzen wird für die fachübergreifenden Kompetenzbereiche und fachlichen Kompetenzbereiche des Grundmoduls das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(3) Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen des Grundmodules angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.