Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2024-07-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und § 59 Abs. 2 iVm § 61 Z 2 VfGG sowie § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2024, V 30/2023-9, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zugestellt am 24. Juni 2024, festgestellt, dass die Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ gesetzwidrig war.

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