Kundmachung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 34 Abs. 8 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2023, wird kundgemacht:
Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 18. Juli 2024, Zl. V ZER 04/22/4 festgestellt, dass die Tiroler Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des § 24 ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010 zertifiziert wird.
Gemäß § 34 Abs. 8 ElWOG 2010 wird die Tiroler Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.
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