Änderungshistorie
Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwands- und Erschwerniszulage (Betriebssonderzulage) für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Betriebssonderzulagen-Verordnung 2024 – BSZ 2024)
1 Version
2025-06-30
Aufhebung
2024-12-31
Betriebssonderzulagen-Verordnung 2024
Originalfassung
Text zu diesem Datum