Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit Aufgaben zur Erbringung von IT-Leistungen für das BMF betraut wird (BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit
der Entwicklung,
der Wartung und
dem Betrieb
von IT-Anwendungen und IT-Infrastruktur für die Erstellung von Förderkarten sowie die Zurverfügungstellung von Information über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in leicht zugänglicher Form für Endnutzer gemäß § 84 TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung betraut.
§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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