Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von Netzbenutzerkategorien 2024 (Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024 – NB-V 2024)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

NB-V 2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 16 Abs. 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2023, in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 7/2022, wird verordnet:

Abkürzung

NB-V 2024

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Regelungsgegenstand

§ 1. Diese Verordnung legt die Netzbenutzerkategorien gemäß § 16 Abs. 2 ElWOG 2010 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010 idF BGBl. I Nr. 145/2023, jeweils getrennt nach Einspeisern und Entnehmern fest.

Abkürzung

NB-V 2024

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1) Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010.

(2) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

„Energiespeicheranlage“ im Elektrizitätsnetz eine Anlage, in der Energiespeicherung erfolgt;

2.

„Energiespeicherung“ im Elektrizitätsnetz die Verschiebung der endgültigen Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt als den ihrer Erzeugung oder die Umwandlung elektrischer Energie in eine speicherbare Energieform, die Speicherung solcher Energie und ihre anschließende Rückumwandlung in elektrische Energie oder Nutzung als einen anderen Energieträger;

3.

„Haushalte“ Endverbraucher oder Erzeuger, die elektrische Energie vorwiegend für private Zwecke entnehmen oder einspeisen;

4.

„Nicht-Haushalte“ Endverbraucher oder Erzeuger, die elektrische Energie vorwiegend für Zwecke der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit entnehmen oder einspeisen.

(3) Die regionale Klassifikation von Versorgungsgebieten erfolgt unter Anwendung des Verstädterungsgrades der statistischen Stelle der Europäischen Union (Eurostat) und unterscheidet:

1.

überwiegend ländliche Gebiete;

2.

intermediäre Gebiete;

3.

überwiegend städtische Gebiete.

Abkürzung

NB-V 2024

2.

Abschnitt

Festlegung der Netzbenutzerkategorien

Netzbenutzerkategorien für Einspeiser

§ 3. Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind die in der Anlage 1 angeführten Technologien, wobei hinsichtlich der dort angeführten Thermischen Anlagen nach den in Anlage 2 angeführten Brennstoffen zu differenzieren ist, jeweils untergliedert nach

1.

der Art des Netzbenutzers:

a)

Elektrizitätsunternehmen;

b)

Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;

2.

der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;

3.

der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;

4.

Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.

Abkürzung

NB-V 2024

Netzbenutzerkategorien für Entnehmer

§ 4. Netzbenutzerkategorien für Entnehmer sind untergliedert nach

1.

der Art des Netzbenutzers:

a)

Elektrizitätsunternehmen;

b)

Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;

2.

der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;

3.

der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;

4.

Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.

Abkürzung

NB-V 2024

Zeitrahmen

§ 5. Netzbetreiber haben jeden Zählpunkt mit Abschluss oder Änderung des Netzzugangsvertrages sowie jeden im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehenden Zählpunkt einer Netzbenutzerkategorie gemäß den §§ 3 oder 4 zuzuordnen.

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NB-V 2024

3.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 6. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.

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NB-V 2024

Übergangsbestimmungen

§ 7. Die Untergliederung der Netzbenutzerkategorien nach § 3 Z 2 bis 4 und § 4 Z 2 bis 4 hat erst ab 1. Jänner 2026 zu erfolgen.

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NB-V 2024

In- und Außerkrafttreten

§ 8. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Netzbenutzerkategorien-Verordnung, BGBl. II Nr. 402/2017, außer Kraft.

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NB-V 2024

Anlage 1

zur Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von Netzbenutzerkategorien 2024 (Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024 – NB-V 2024)

Technologien gemäß § 3 Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024

Detaillierungsgrad 1 Detaillierungsgrad 2 Detaillierungsgrad 3
Solaranlage nicht näher definiert nicht näher definiert
Photovoltaik nicht näher definiert
Siliziumzellen
Dünnschicht
Solarthermie nicht näher definiert
Windkraftanlage nicht näher definiert nicht näher definiert
onshore
Wasserkraftanlage nicht näher definiert nicht näher definiert
Laufwasserkraftwerk nicht näher definiert
Speicherkraftwerk nicht näher definiert
reines Pumpspeicherkraftwerk nicht näher definiert
Pumpspeicherkraftwerk mit Zufluss nicht näher definiert
Thermische Anlage nicht näher definiert nicht näher definiert
Gasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess) nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Gegendruckdampfturbine nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Entnahme-Kondensationsdampfturbine nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Gasturbine mit Wärmerückgewinnung nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Verbrennungsmotor nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Mikroturbine nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Stirlingmotor nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Brennstoffzelle nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Dampfmotor nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Rankine-Kreislauf mit organischem Fluidum nicht näher definiert
ohne KWK
mit KWK
Gasturbine ohne Wärmerückgewinnung nicht näher definiert
Energiespeicheranlage Elektrochemischer Speicher nicht näher definiert
nicht näher definiert nicht näher definiert
sonstige Anlage nicht näher definiert nicht näher definiert

Abkürzung

NB-V 2024

Anlage 2

zur Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von Netzbenutzerkategorien 2024 (Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024 – NB-V 2024)

Brennstoffe gemäß § 3 Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024

Detaillierungsgrad 1 Detaillierungsgrad 2 Detaillierungsgrad 3 Detaillierungsgrad 4
erneuerbar fest nicht näher definiert nicht näher definiert
Haushaltsabfälle biogen
Industrie- und Gewerbemüll biogen
Holz nicht näher definiert
forstwirtschaftliche Erzeugnisse
Abfälle und Reststoffe aus Forstwirtschaft
Sägewerkserzeugnisse, -reststoffe und -abfälle
tierisches Fett nicht näher definiert
landwirtschaftliche Biomasse nicht näher definiert
landwirtschaftliche Erzeugnisse
landwirtschaftliche Reststoffe und Abfälle
flüssig nicht näher definiert nicht näher definiert
biologisch abbaubare Haushaltsabfälle nicht näher definiert
Ablauge nicht näher definiert
Pflanzenöl nicht näher definiert
Rapsöl (Brassica napus L.)
Sonnenblumenöl (Helianthus anuus L.)
Palmöl (Elaeis guineensis Jacq.)
Kokosöl (Cocos nucifera L.)
Purgiernussöl
pflanzliche Abfälle nicht näher definiert
Biokraftstoff nicht näher definiert
Biodiesel (Monoalkylester)
Bioethanol (C6-C12)
gasförmig nicht näher definiert nicht näher definiert
Deponiegas nicht näher definiert
Klärgas nicht näher definiert
Gas landwirtschaftlichen Ursprungs nicht näher definiert
Schweinemist
Rindermist
Hühnermist
sonstiger Mist
Energiepflanzen
vergorener Mist
vergorenes Mist-Energiepflanzen-Gemisch
Gas aus Vergärung organischen Abfalls nicht näher definiert
nicht näher definierter organischer Abfall
nicht näher definierter landwirtschaftlicher Abfall
landwirtschaftlicher Abfall aus Düngemittel
landwirtschaftlicher Abfall aus Stroh
Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
Mist mit Bestandteilen organischer Abfälle
Mist mit Bestandteilen organischer Abfälle und Energiepflanzen
sonstiger biogener Mist
Prozessgas biogen
sonstige biogene Quellen nicht näher definiert
Wärme und Kälte Solarenergie nicht näher definiert
Geothermie nicht näher definiert
konventionelle Geothermie
petrothermale Geothermie
oberflächennahe Geothermie
Aerothermie nicht näher definiert
Hydrothermie nicht näher definiert
Flüsse
Seen
Prozesswärme biogen
mechanisch oder andere nicht näher definiert nicht näher definiert
fossil fest nicht näher definiert nicht näher definiert
Steinkohle nicht näher definiert
Anthrazit
Flamm-, Gasflamm-, Gas-, Fett- oder Esskohle
Kokskohle
Kokereikoks
Braunkohlenkoks
Braunkohle nicht näher definiert
Glanzbraunkohle
Weichbraunkohle
Braunkohlenbriketts
Torfbriketts
Torf nicht näher definiert
Haushaltsabfälle nicht näher definiert
Industrie- und Gewerbemüll nicht näher definiert
nicht erneuerbar
flüssig nicht näher definiert nicht näher definiert
Rohöl nicht näher definiert
Schieferöl
fossiles Flüssigerdgas nicht näher definiert
Erdölerzeugnisse nicht näher definiert
Ethan
Naphtha
Flugbenzin
Motorenbenzin
Flugzeugkerosin
sonstiges Kerosin
Gasöl/Dieselöl
Schweröl mit niedrigem Schwefelgehalt
Schweröl mit hohem Schwefelgehalt
Flüssiggas (LPG)
Orimulsion
Bitumen
Schmiermittel
Petrolkoks
Raffinerierohstoffe
gasförmig nicht näher definiert nicht näher definiert
fossiles Erdgas nicht näher definiert
Kuppelgas nicht näher definiert
Gichtgas
Kokereigas
Erdölerzeugnisse nicht näher definiert
Propan
Butan
Raffineriegas
Abgase der chemischen Industrie
städtische Anlage nicht näher definiert
Prozessgas nicht näher definiert
Kohlenmonoxid
Methan
Wasserstoff fossilen Ursprungs
Phosphorgas
Oxy-Fuel
Wärme nicht näher definiert nicht näher definiert
nicht erneuerbar
Prozesswärme nicht näher definiert
nicht erneuerbar

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