Kundmachung des Vizekanzlers und Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2025-03-06
Status Aufgehoben · 2025-04-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 60/2025).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 60/2025).

Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Michaela Schmidt zur Besorgung übertragen:

1.

Angelegenheiten des Sports.

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