Kundmachung des Vizekanzlers und Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 60/2025).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 60/2025).
Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Michaela Schmidt zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Sports.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.