Kundmachung des Vizekanzlers und Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 10/2025, wird kundgemacht:
Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Michaela Schmidt zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Sports.
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