Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2025 auf einem Abschnitt der A 23 Autobahn Südosttangente Wien (Section Control-Messstreckenverordnung Prater Hochstraße 2025)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1969, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 23 Autobahn Südosttangente festgelegt:
in Fahrtrichtung Norden die Bereiche
von km 10,79 der Richtungsfahrbahn Norden bzw.
von km 0,67 der Rampe 36 (Knoten Prater)
jeweils bis
km 12,04 der Richtungsfahrbahn Norden bzw.
km 0,02 der Rampe 39 (Anschlussstelle Handelskai),
in Fahrtrichtung Süden die Bereiche
von km 12,07 der Richtungsfahrbahn Süden bzw.
von km 0,28 der Rampe 42 (Anschlussstelle Handelskai)
jeweils bis
km 10,78 der Richtungsfahrbahn Süden bzw.
km 0,03 der Rampe 34 (Knoten Prater).
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung Hochstraße St. Marx, BGBl. II Nr. 338/2020, und die Section Control-Messstreckenverordnung Knoten Kaisermühlen, BGBl. II Nr. 360/2020, werden aufgehoben.
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