Bundesgesetz über die Aufhebung der bundesgesetzlichen Zweckbindung betreffend Erträgnisse aus dem Bundesanteil am Kunstförderungsbeitrag

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2025-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Aufhebung der bundesgesetzlichen Zweckbindung

§ 1. Die ab 1. Jänner 2025 eingegangenen Erträgnisse aus dem Bundesanteil am Kunstförderungsbeitrag gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981, BGBl. Nr. 573/1981, in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 112/2023, unterliegen nicht länger einer haushaltsrechtlichen Zweckbindung im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009.

Inkrafttreten

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

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