Änderungshistorie

Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwands- und Erschwerniszulage (Betriebssonderzulage) für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind. (Betriebssonderzulagen-Verordnung 2025 – BSZ 2025)

1 Version · 2025-07-01
2025-06-30
Betriebssonderzulagen-Verordnung 2025
Originalfassung Text zu diesem Datum