Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik (Glas-Verfahrenstechnik-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-06-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:

Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.

(2) Neben den für alle Lehrlinge gemeinsamen fachlichen Kompetenzbereichen ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:

1.

Hohlglasproduktion,

2.

Flachglasveredelung.

(3) Eine Kombination der Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht auszubildenden Schwerpunktes ergänzend ausgebildet werden.

(4) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.

(5) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil und Berufsbild

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik über die in den Abs. 2 bis 4 folgenden berufsspezifischen Kompetenzen.

(2) Gemeinsame fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 4 und 5):

1.

Grundlagen der Glasproduktion und Glasverarbeitung: Der Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik sind die chemischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasverarbeitung und Glasbearbeitung bedeutend sind, die unterschiedlichen Glasarten, die Ausgangsstoffe für die Glasproduktion sowie der Prozess der Glasherstellung geläufig. Der Umgang mit den zu verwendenden glasverfahrenstechnischen Materialien (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe) und Chemikalien, welche sie annehmen, lagern, gemäß den anstehenden Arbeiten und Vorgaben auswählen und prüfen muss, sind die Grundlage für die von ihr auszuführenden Arbeiten in der Produktion. Zu diesen grundlegenden Tätigkeiten gehören auch technische Unterlagen, auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, zu lesen und daraus benötigte Informationen zu entnehmen und anzuwenden. Zur Sicherung der Produktqualität wertet die Fachkraft Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen aus und beurteilt diese, um im Anlassfall Korrekturmaßnahmen einzuleiten sowie mögliche Prozessoptimierungen zu erkennen und zu formulieren.

2.

Prozesse in der Glas-Verfahrenstechnik: Der Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik sind die Grundlagen des Produktionsmanagements, die Herstellung von Hohlglasprodukten und Flachglasprodukten sowie die Möglichkeiten zur Nachbehandlung und spezielle Weiterverarbeitungsverfahren samt den dazu nötigen Verarbeitungsmaschinen und Arbeitsschritten geläufig. Damit die Produktion reibungslos läuft, muss sie mit unterschiedlichen betrieblichen Energieträgern und Medien hantieren, dabei die Sicherheitsmaßnahmen einhalten sowie den Materialfluss (Werkstoffe, Roh- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) sicherstellen und optimieren und betriebsspezifische Verarbeitungsmaschinen vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen, Rüsten). Um Optimierungsmöglichkeiten in der Produktion aufzuzeigen, nutzt die Fachkraft Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung. Die betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen hält sie anhand von Instandhaltungsplänen in Stand, erkennt Störungen an diesen und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Dazu können auch Tätigkeiten wie zB das Anfertigen einfacher Ersatzteile oder Montage- und Demontagearbeiten zählen, welche sie mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführt. Im Zusammenhang mit Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten (zB an der Automatisierungstechnik, Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik und den dazu notwendigen Geräten wie Sensoren und Messgeräte) wendet die Fachkraft auch Prüfmittel für elektrische Größen an und führt einfache Arbeiten an elektrotechnischen, pneumatischen oder hydraulischen Bauteilen durch (zB Bauteile austauschen) oder hält einfache automatisierte Systeme in Stand. Den Produktionsprozess an sich regelt und überwacht sie mit dem betriebsspezifischen Prozessleitsystem und stellt damit die Produktqualität sicher. Einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Apparate und Maschinen für die Verpackung und anschließende materialgerechte Lagerung der fertigen Produkte überwacht sie und stellt diesen sicher. Zur Steuerung von Robotern erstellt und optimiert die Fachkraft einfache Programme unter Beachtung der Grundlagen der Robotik, der Programmierung und des Aufbaus, der Funktionsweise und effizienten Anwendung von Greifersystemen.

(3) Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 6 und 7):

1.

Schwerpunkt Hohlglasproduktion: Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik mit dem Schwerpunkt Hohlglasproduktion gehören, basierend auf den Grundlagen der Glasproduktion sowie der Glasherstellung, das Herstellen des Gemenges aus den Ausgangsstoffen unter Anwendung der dazu nötigen Apparate sowie das Rüsten, Einstellen und Beschicken sowie Bedienen und Überwachen der betriebsspezifischen Maschinen und Geräte zur Glasherstellung (zB Wannenofen). Nach einem Herunterfahren (zB zur Umrüstung) der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten rüstet sie die Maschinen und bereitet diese für das erneute Hochfahren vor. Nach dem Hochfahren beschickt die Fachkraft die Verarbeitungsmaschinen und stellt diese ein, um Hohlglasprodukte (zB Flaschen und Konservengläser) durch verschiedene Blasverfahren (insbesondere Blas-Blas-Verfahren, Press-Blas-Verfahren, Enghalspressblasverfahren) herzustellen. Dabei sorgt sie durch Bedienen und Überwachen der Verarbeitungsmaschinen aber auch der Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung für einen sicheren und störungsfreien Betrieb. Die Qualität der hergestellten Hohlglasprodukte überwacht sie visuell oder maschinell (zB mit Kontrollstationen), fehlerhafte Produkte sortiert die Fachkraft aus.

2.

Schwerpunkt Flachglasveredelung: Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik mit dem Schwerpunkt Flachglasveredelung gehört das Herstellen von unterschiedlichen Flachglasprodukten (zB Sicherheitsglas, Isolierglas, Brandschutzglas, Sonnenschutzglas) durch die Anwendung von zB Wasch- und Trockenanlagen, Luftkissenpufferstationen, Kontrollstationen, Gasfüllpressen, Autoklaven oder Öfen. Nach einem Herunterfahren (zB zur Umrüstung) der betriebsspezifischen Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Flachglasprodukten rüstet sie die Maschinen und bereitet diese für das erneute Hochfahren vor. Nach dem Hochfahren beschickt die Fachkraft die Verarbeitungsmaschinen und stellt dies ein, um Flachglasprodukte durch verschiedene Verarbeitungsverfahren herzustellen. Dabei sorgt sie durch Bedienen und Überwachen der Verarbeitungsmaschinen aber auch der Maschinen und Anlagen zur Nachbehandlung für einen sicheren und störungsfreien Betrieb. In weiteren Arbeitsschritten bearbeitet sie das veredelte Flachglas durch zB Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken oder Herstellen von Ausschnitten manuell und maschinell mittels geeigneter Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen (zB Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen) und anderer Hilfsmittel zum Finishen von veredeltem Flachglas. Die Qualität der hergestellten Flachglasprodukte überwacht sie visuell oder maschinell (zB mit Glasprüfmaschinen), fehlerhafte Produkte sortiert die Fachkraft aus.

(4) Fachübergreifende Kompetenzen (Kompetenzbereiche 1 bis 3):

1.

Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld: Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.

2.

Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3.

Digitales Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Glas-Verfahrenstechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Berufsbild

§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen

1.

des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2022, sowie

2.

der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018,

zu entsprechen.

(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.