Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik (Brief- und Paketlogistik-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:
Lehrberuf Brief- und Paketlogistik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Brief- und Paketlogistik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
(2) Die Ausbildung im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 begonnen werden.
(3) Neben den für alle Lehrlinge verbindlichen gemeinsamen fachlichen Kompetenzbereichen ist einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:
Logistikzentren,
Distribution.
(4) Eine Kombination der Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht ausgebildeten Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden.
(5) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.
(6) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Berufsprofil und Berufsbild
Berufsprofil
§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Beruf Brief- und Paketlogistik über die in den Abs. 2 und 3 folgenden beruflichen Kompetenzen.
(2) Fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 4 bis 7):
Schwerpunkt Logistikzentren:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik mit dem Schwerpunkt Logistikzentren arbeitet in Logistikzentren an der Sortierung und Verteilung von Sendungen mit und beachtet dabei distributionsbezogene Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, AGBs) sowie betriebsspezifische Sicherheitskonzepte für Logistikzentren (zB Zutrittskontrollen, Alarmanlagen). Dazu nimmt sie Sendungen im Businesskundenbereich entgegen, kontrolliert Sendungen auf die Einhaltung der betriebsspezifischen Beförderungsbestimmungen und führt Mengen- und Zustandskontrollen unter Einschluss anfallender Dokumentationen (insb. Fotos) durch. Danach kommissioniert sie die vorhandenen Sendungen zu versand- und transportgerechten Einheiten und verlädt sie in verschiedene Transportmittel. Ein großer Teil der Sendungen wird mit voll- oder teilautomatischen Anlagen sortiert. In solchen Fällen steuert und überwacht die Fachkraft diese sortier- und fördertechnischen Anlagen. Sie erkennt Fehler und Störungen, greift rechtzeitig ein und behebt einfache Ablaufstörungen auch selbst. Nicht maschinell sortierbare Sendungen sortiert sie von Hand. Bei der Vorbereitung der unmittelbaren Zustellung werden dabei beispielsweise Fahrtrouten, Gangfolgen, Mengen und Prioritäten bereits berücksichtigt, damit die richtige Zustellung effizient und zuverlässig erfolgen kann.
b. Wenn die Fachkraft bei den Sortiervorgängen Mängel und Schäden an Waren und Verpackungen erkennt, ergreift sie entsprechende Maßnahmen. Äußere Verpackungsschäden werden behoben. Erforderlichenfalls werden Absender und Empfänger über Schäden informiert und eine Vorgangsweise vereinbart. Jedenfalls werden beschädigte Sendungen gekennzeichnet. Die sortierten Sendungen werden zum Weitertransport verpackt und auf verschiedene Transportmittel verladen. Für den Transport im Verteilzentrum arbeitet sie u.a. mit Niederflurhubwagen und Rollcontainern und bedient Flurförderzeuge und Hubstapler.
c. Erkennt die Fachkraft Verbesserungspotentiale im logistischen Prozess, auch durch das Anwenden von Kennzahlen und Reports, macht sie Vorschläge zur Optimierung von Produktivität und Qualität sowie zur Termineinhaltung. Im Rahmen einer möglichen zukünftigen beruflichen Entwicklung arbeitet sie bereits bei der Planung des Betriebes des Logistikzentrums als auch bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung mit.
d. Eine besondere Anforderung an die Fachkraft stellt die Abwicklung von Drittlands-Importsendungen sowie darüber hinaus gehende Spezialprozesse, ab dem Zeitpunkt der physischen Ankunft bis zur Übergabe an die Inlandsverteilung oder dem Wiederaustritt aus Österreich inklusive der Kontrolle und Bearbeitung von Versanddokumenten für den Transport vom und ins Drittland, dar.
Schwerpunkt Distribution:
a. Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik mit dem Schwerpunkt Distribution bringt im Zustelldienst die Sendungen zu den Empfängern/Empfängerinnen und beachtet dabei distributionsbezogene Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, AGBs). Zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad, mit Kleinmotorrädern, PKWs oder Klein-LKWs ist sie auf einer bestimmten Route bzw. in einem bestimmten Gebiet unterwegs. Sie sortiert die Sendungen nach Fahrtroute, Gangfolge, Priorität und Menge oder übernimmt die bereits vorsortierten Sendungen. Um Touren nach verschiedenen Kriterien (zB Materialkategorie, Empfänger, Transportmittel, Destination, Zeitfenster, Wirtschaftlichkeit) zu optimieren sowie Zustellgebiete unter Anwendung digitaler Hilfsmittel zu optimieren und zu planen ist, ihre Mitwirkung gefragt.
b. Die Fachkraft verteilt Briefe, Pakete, Zeitschriften oder Prospekte in Postkästen der Empfänger/ Empfängerinnen. Bestimmte Sendungen (zB behördliche Dokumente, größere Pakete) händigt sie persönlich nach Überprüfung der Identität und gegen Unterschrift aus. Ist dies nicht möglich, hinterlässt sie eine entsprechende Benachrichtigung und hinterlegt die Sendung zur Abholung oder für einen späteren Zustellversuch bei einer Abholstelle, einem Postamt oder Servicepartner, immer öfter auch bei Nachbarn, soweit dafür eine Zustimmung des Empfängers/der Empfängerin vorliegt. Mitunter kommuniziert sie vorab mit den Empfängerinnen und Empfängern und vereinbart einen Zustelltermin oder verwendet Trackingsysteme zur Nachverfolgung der Sendung, damit die Empfänger/Empfängerinnen bei der Zustellung erreichbar sind oder diese kurzfristig umleiten können. Nicht zustellbare Poststücke bringt die Fachkraft am Ende ihrer Tour wieder in die Zentrale bzw. Filiale zurück. Außerdem nimmt sie auch Retour-sendungen entgegen und veranlasst die Rücksendung an den Absender.
c. Erkennt die Fachkraft Verbesserungspotentiale durch das Anwenden von Kennzahlen und Reports, macht sie Vorschläge zur Optimierung von Produktivität und Qualität sowie zur Termineinhaltung. Im Rahmen einer möglichen zukünftigen beruflichen Entwicklung arbeitet sie bereits bei der Planung des Distributionsbetriebes als auch bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung mit. Teil der Qualitätssicherung ist auch ihre Mitwirkung beim Beschwerdemanagement und beim Behandeln von Beschwerden in schriftlicher und mündlicher Form.
d. Eine besondere Anforderung an die Fachkraft stellt die Erhöhung der Sendungssicherheit in der Zustellung dar. Sicherheitsvorfälle erkennt sie (zB durch Analyse von Auffälligkeiten anhand von Reports) und ergreift entsprechende Maßnahmen basierend auf Vorgaben zu Sicherheitsstandards.
(3) Fachübergreifende Kompetenzen (Kompetenzbereiche 1 bis 3):
Arbeiten im betreiblichen und beruflichen Umfeld: Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
Digitales Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Brief- und Paketlogistik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen
des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2022, sowie
der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2018,
zu entsprechen.
(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
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