Kundmachung der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden der Evangelischen Kirche in Österreich

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2025-10-25
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182/1961, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:

1.

Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Tirol-West wurde mit Wirkung vom 14. Mai 2024 geändert auf: „Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Reutte“.

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