Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-11-27
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.

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