Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.