Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2026

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-12-10
Status Aufgehoben · 2026-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025 wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2026 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber:innen mit 25 bis 99 Dienstnehmer:innen monatlich 344 Euro, für Dienstgeber:innen mit 100 bis 399 Dienstnehmer:innen monatlich 485 Euro und für Dienstgeber:innen mit 400 oder mehr Dienstnehmer:innen monatlich 512 Euro

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