Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen übertragen werden und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, aufgehoben wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2025-12-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. I Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2023, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb, der Wartung und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren einschließlich entsprechender Supportservices für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in folgenden Fällen jeweils inklusive der zugehörigen Komponenten betraut:

1.

Netzwerk-Services

2.

Mail-Services

3.

File-Services

4.

ELAK im Bund

§ 2. (1) § 1 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, BGBl. II Nr. 118/2022, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

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