Kundmachung des Bundesministers für Inneres über die Anpassungen der in § 21 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018, in § 14 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 2018 und in § 15 Abs. 1 des Europa-Wählerevidenzgesetzes festgesetzten Pauschalentschädigungen an die Gemeinden sowie der in den §§ 3 Abs. 3 Z 5 und 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 festgesetzten Geldbeträge

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2026-05-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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