Bundesgesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Gesetz – PolWG)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inkrafttreten
§ 11. (1) Die §§ 1 bis 5 und 7 bis 10 Abs. 1 samt Überschriften treten mit 1. Mai 2026 in Kraft. § 6 samt Überschrift tritt mit 15. Mai 2026 in Kraft und findet auf Sachverhalte Anwendung, die sich nach dem 31. Mai 2026 ereignen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.