Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über Fahrverbote auf der A 12 Inntal Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und A 14 Rheintal/Walgau Autobahn am 30. Mai 2026 (A 13 Fahrverbotsverordnung 30. Mai 2026)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2026, wird wegen der Abhaltung einer nicht untersagten Versammlung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs und von Personen (Teilnehmer an einer Versammlung) verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1. (1) Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 30. Mai 2026
in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr auf der A 12 Inntal Autobahn und der A 13 Brenner Autobahn in Fahrtrichtung Staatsgrenze Österreich/Italien, sowie
in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr auf der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn
verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Hauptmautstelle Schönberg bis Anschlussstelle Brenner Nord der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.
(2) Außerdem ist das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, auf der A 13 Brenner Autobahn in Fahrtrichtung A 12 von der Staatsgrenze Österreich/Italien bis zur Anschlussstelle Brenner Nord am 30. Mai 2026 in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Hauptmautstelle Schönberg der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 2. Das Befahren der A 13 Brenner Autobahn zwischen der Hauptmautstelle Schönberg und der Anschlussstelle Brenner Nord ist am 30. Mai 2026 in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen verboten.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 3. Die Erklärung zur Autobahn der A 13 Brenner Autobahn wird am 30. Mai 2025 in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Matrei zwischen km 19,0 und km 19,5 aufgehoben.
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