Kundmachung des Bundesministers für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2026, dass die "Verordnung eines Platzverbotes" der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 10. November 2023, Z IM-VERA-132/22-2023, gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2026, V 224-225/2025-13, V 227/2025-12, dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 23. Juni 2026, erkannt, dass die "Verordnung eines Platzverbotes" der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 10. November 2023, Z IM-VERA-132/22-2023, gesetzwidrig war.
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