Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Schlachtung, der Fleischverarbeitung, der Erzeugung von Fisch- und Schalentierprodukten und der Erzeugung tierischer Öle und Fette, einschließlich der Speiseöl- und Speisefetterzeugung aus tierischen Rohstoffen (Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft – AEV Fleisch- und Fischwirtschaft)
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