Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftfahrzeuge auf der A 10 Tauern Autobahn im Pilotzeitraum auf 80 km/h erhöht wird (Pilot Lkw-Geschwindigkeit A 10)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 8 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 10 Tauern Autobahn zwischen dem Knoten Villach (km 182,0) und dem Knoten Salzburg (km 0,0), jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr, beginnend mit dem ersten Freitag nach dem Tag der Kundmachung dieser Verordnung bis einschließlich Samstag, 5. September 2026, auf 80 km/h hinaufgesetzt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 2. Rechtsvorschriften, mit denen Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge angeordnet werden, bleiben unberührt.
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