Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Festlegung eines Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogrammes und die Voraussetzungen zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung – EKPUV)
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